Die Antragstellung für Zuschüsse aus den Förderprogrammen "Regenerative Energien" und "Dachbegrünung" ist ab sofort wieder möglich.
Durch das Nutzen von erneuerbaren Energien lassen sich der Ausstoß von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen vermeiden.
Knapp 30 % der lokalen Treibhausgasen werden in Frechen durch die privaten Haushalte verursacht. Diese entstehen überwiegend bei der Bereitstellung von Strom und Wärme. Diese Treibhausgasemissionen können durch Effizienzsteigerungen und dem gesteigerten Einsatz erneuerbarer Energien deutlich vermindert werden.
Frechen hat mit rund 1.500 Sonnenstunden jährlich ein großes Solarenergie-Potenzial. Diese Potenziale können Sie sich mit einer Solaranlage für Strom und Wärme zu Nutze machen. Spielen Sie mit dem Gedanken über die Installation einer Solaranlage auf dem Dach Ihres Hauses? Mit dem Solarkataster des Rhein-Erft-Kreises können Sie sich mit wenigen Klicks anzeigen lassen, ob sich die Dachflächen Ihres Hauses für den Bau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage eignen.
Wichtig zu wissen
Grundlage für die Bewilligung der Anträge ist die jeweilige Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie vor der Antragstellung sorgfältig durch. Darin können Sie genau nachschauen, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie hoch die Fördersätze sind, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und welche Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind.
- Die Förderprogramme sind gültig im Gebiet der Stadt Frechen.
- Die Antragstellung ist nur online über die Homepage der Stadt Frechen und mit dem dort zur Verfügung stehenden Antragsformular möglich.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag alle benötigten Informationen enthält. Unvollständige und nicht prüfungsfähige Anträge werden nicht berücksichtigt und führen zur Ablehnung.
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Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
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Bereits begonnene Maßnahmen vor der Antragstellung sind nicht Förderfähig.
- Die Stecker-Solargeräten (u.a. auch genannt: Steckersolar, Balkonsolar, Balkonmodul, Stecker-Solarmodul, Balkonkraftwerk). sind von der Förderung ausgeschlossen und werden nicht gefördert.
- Die Fördermittel dürfen mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen nicht kumuliert werden.
- Im Rahmen des Programms Dachbegrünung werden Maßnahmen gefördert bei denen die zu begrünende Fläche über 20 m² liegen.
- Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn er der Förderrichtlinie entspricht und noch Mittel vorhanden sind, erhalten Sie eine Förderzusage.
Förderprogramm „Regenerative Energien“ der Stadt Frechen
Der Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 das neue „Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien“ beschlossen.
Dieses löst das bisherige Förderprogramm ab.
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Frechen zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausemissionen zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die Stadt Frechen Zuwendungen.
Nähere Bestimmungen zu den förderfähigen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stecker-Solargeräten (u.a. auch genannt: Steckersolar, Balkonsolar, Balkonmodul, Stecker-Solarmodul, Balkonkraftwerk) von der Förderung ausgeschlossen sind und nicht gefördert werden.
Förderprogramm „Dachbegrünung" der Stadt Frechen
Die Stadt Frechen unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, ihre Dächer zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt im Rahmen des Programmes „Dachbegrünung" Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen.
Dachbegrünungen haben zahlreiche Vorteile. Hierzu zählen beispielsweise Verringerung der Sommerliche Hitzebelastungen, die Verbesserung der Staubbindung sowie die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern soll ein Beitrag zur Entlastung der Kanalisationen, Kläranlage und Vorflutern geleistet werden.
Die Begrünungsmaßnahmen sollen auch zur Verbesserung der Attraktivität des Stadtbildes und zur Steigerung der Artenvielfalt in der Stadt Frechen beitragen.
Nähere Bestimmungen zu den förderfähigen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Förderprogramm „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis"
Ab dem 22.11.2023 fördert der Rhein-Erft-Kreis Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden.
Förderhöhen im Überblick:
- PV-Anlage (mindestens 5 kWp): 1.000 Euro
- Batteriespeicher (für bestehende oder neue PV-Anlagen): 500 Euro
- Solarthermieanlagen: 500 Euro
- Wallbox: 200 Euro
- Balkonkraftwerk (mindestens 150 VA): bis zu 200 Euro
- Maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft: 1.500 Euro
Die Antragstellung muss direkt beim Rhein-Erft-Kreis erfolgen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link:
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Regenerative Energien" der Stadt Frechen mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen nicht kumuliert werden dürfen.
Weitere Informationen
Energieberatung
Ob beim Neubau oder beim Bestandsgebäude können Sie viel dazu beisteuern, damit ihr Haus klimafreundlicher und nachhaltiger wird. Eine Einsparung von Energie und somit Treibhausgasemissionen entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch dauerhaft den Geldbeutel.
Zu allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz bieten Ihnen Folgende Einrichtungen und Institutionen Auskünfte und Beratungen an.
Verbraucherzentrale NRW
Im Rahmen der Energie kompakt-Onlineberatungen klären die Energieberater:innen regelmäßig und kostenlos Ihre wichtigsten Fragen. Von Montag bis Donnerstag finden zwei Termine zu einem bestimmten Energiethema statt.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsangebote (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Terminvereinbarungen und Rückfragen zu den Beratungsangeboten steht Ratsuchenden die kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 – 809802 400.
Beratungsstelle Bergheim
Sollten Sie Interesse an einer Vor-Ort-Beratung haben, wenden Sie sich am besten an den nächsten Stützpunktkoordinatoren. Die nächste Beratungsstelle liegt in Bergheim:
Hauptstraße 108
50126 Bergheim
Tel: 02271-450 25 01
bergheimverbraucherzentralenrw
www.verbraucherzentrale.nrw/Bergheim (Öffnet in einem neuen Tab)
Moderne Energie Rhein-Erft e.V.
Die Stadt Frechen ist Mitglied des Vereins "Moderne Energie Rhein-Erft e.V.".
Der Verein informiert interessierte über den effizienten Einsatz von Energie und über moderne Erzeugungs- und Anwendungstechnologien.
Höhenweg 39
50169 Kerpen
Tel: 02273-9536048
Fax: 02273-9536044
www.moderne-energie-rek.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten unterstützten Sie dabei, energieeffizient zu bauen oder zu sanieren. Sie helfen Ihnen auch bei einzelnen Modernisierungsmaßnahmen.
www.energie-effizienz-experten.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Kontakt
Ort
Frau Farima Tehranchi
Sachgebietsleitung (Klimaschutzmanagerin)
Raum 2
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
Ort
Ilse Zilken-Heuseler
Sachbearbeitung (Umweltschutz)
Raum 210
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |