Ärztliche Untersuchung von Jugendlichen

Hinweis:
Persönliches Erscheinen ist bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht nicht erforderlich.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungs- verhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten auf Antrag hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Notwendige Unterlagen:
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Quicklink
- Kulturforum Frechen
- Kulturkalender
- Hallo Du - Ferienaktionen
- Jugendförderprogramm
- Stadtsaal Frechen
- Kindertagespflege
- Google Street View
- Ausbildung
Öffnungszeiten
-
Montag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Dienstag: 07.30-12.30 14.00-16.00 Mittwoch: 07.30-12.30 Donnerstag: 07.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 07.30-12.30



Ärztliche Untersuchung von Jugendlichen