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Pass- und Ausweisangelegenheiten

Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes müssen alle Deutschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen.

Personalausweis

Zuständige Antragsbehörde ist die Stadt/Gemeinde in der der Hauptwohnsitz besteht.

Haben die Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet werden zur Beantragung zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
- Personalausweise beider Eltern (Kopien reichen aus)

(Sind die Eltern geschieden und das Sorgerecht ist einem Elternteil zugesprochen, bitte ein rechtskräftiges Sorgerechtsurteil mitbringen und in diesem Fall reicht die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten)

Hinweise:

1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen.
2. Der Personalausweis ist bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
3. Die Unterschrift auf dem Personalausweisantrag muss persönlich in der Bürgerberatung geleistet werden.

Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund (das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein)
- Personalausweis, Reisepass, und Kinderreisepass(-ausweis) (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Erstantrag: Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen.

Gebühren:
8,00 bis 14,00 Euro


Befreiung von der Ausweispflicht


Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.

Notwendige Unterlagen:
- Vollmacht für die Person, die die Befreiung für jemand anderen beantragt, zum Beispiel Generalvollmacht, Betreuungsurkunde.
- Attest eines Arztes, aus dem hervorgeht, dass die Person "nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann".
- Personalausweis der zu befreienden Person.

Gebühren:

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.


Vorläufiger Personalausweis


Wenn vor Fertigstellung des Personalausweises bereits ein Ausweisdokument benötigt wird, kann bei Beantragung des endgültigen Ausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Hinweis:
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen:

- Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen für die Beantragung des  vorläufigen Personalausweises wird ein weiteres aktuelles Passbild benötigt (dieses darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein).

Gebühren:
14,00 Euro


Reisepass

Haben die Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden zur Beantragung zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
- Personalausweise beider Eltern (Kopien reichen aus)

Hinweise:
1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen.
2. Der Reisepass ist vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
3. Die Unterschrift auf dem Passantrag  muss persönlich im Bürgeramt geleistet werden.

Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund (biometrietauglich). Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein.
- Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis (auch wenn Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Erstantrag: Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen.

Gebühren:
37,50 € vor und 59,00 € ab dem 24. Lebensjahr.


Express-Reisepass


Hinweise:

1. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Tage.
2. Der Reisepass ist vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

Notwendige Unterlagen:

siehe Reisepass

Gebühren:

69,50 Euro vor dem 24. Lebensjahr und 91,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr.


48-Seiten-Pass


Diese Pässe erhalten im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass zusätzliche Seiten für VISA-Einträge und eignen sich daher besonders für Geschäftsleute und Vielreisende.

Gebühren:
59,50 Euro vor dem 24. Lebensjahr und 81,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr


Kinderreisepass


Jedes deutsche Kind kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.

Hinweis:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen einschließlich Unterschrift vorliegen. Ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich, wenn es das Alter von sechs Monaten erreicht hat.

Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles Passbild (biometrietauglich)
- Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Personalausweise und Unterschriften beider   Elternteile bzw. Sorgeberechtigten auf dem Antrag (vorab in der Bürgerberatung erhältlich), ggf. Sorgerechtsnachweis.

Gebühr:

13,00 Euro


Vorläufiger Reisepass


Hinweis:
Wenn die Zeit für die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses oder eines Expresspasses von 4 Tagen nicht abgewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Die Gültigkeit beträgt maximal 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen:

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen für den Reisepass wird 1 weiteres aktuelles biometrietaugliches Passbild benötigt (dieses darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein).

Gebühren:
26,00 Euro



 

 

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