Baulückenkataster

PanoramaBaulücken
Für die Frechener Innenstadt gibt es ein Baulückenkataster. Auf dieser Seite finden Sie hierzu alle aktuellen Infos.

Allgemeines

Was ist ein Baulückenkataster?

Das Baulandkataster enthält alle bekannten unbebauten oder geringfügig bebauten Grundstücke im Stadtteil Frechen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sind. Unter geringfügig werden auch solche Grundstücke verstanden, die durchgehend zwischen zwei Straßen verlaufen und nur an einer Straße bebaut sind. Es enthält eine Liste mit Straßennamen, Flur- und Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, Angaben zur Darstellung im Flächennutzungsplan und ob das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt oder nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, eine Einstufung nach gänzlich unbebauten und geringfügig bebauten Grundstücken sowie Lagepläne für die einzelnen Grundstücke.

Warum wird ein Baulückenkataster erstellt?

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch das Ziel, mittels „Baulückenprogramme“ in den Kommunen die Mobilisierung von vorhandenen Potentialen zu nutzen um den Freiraum zu schonen und die städtebauliche Innenentwicklung zu forcieren. Aus Sicht der Kommune stellt neben anderen Aspekten vor allem die bessere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen bei enger Haushaltslage ein wichtiger Grund dar, dieses Baulückenpotential zu nutzen. Auch gilt es vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, anstelle der Ausweisung von neuen Baugebieten am Stadtrand verstärkt innere städtische Baulücken oder sonstige bebaubaren Freiflächen zu nutzen. Darüber hinaus sind auch städtebauliche Gründe bezüglich der Wahrnehmung eines geschlossenen Orts- und Straßenbildes durch Schließung von zum Teil unansehnlichen Baulücken ein weiterer positiver Aspekt.

Für wen ist das Baulückenkataster gedacht?

Das Baulandkataster soll als Service für alle Interessierten, z. b. potentiellen Bauinteressenten, Architekten, Immobilienmaklern etc. dienen und die Suche nach geeigneten bebaubaren Grundstücken erleichtern.

Datenschutz:

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über die Namen und Adressen der jeweiligen Eigentümer. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Stadtverwaltung. Die Weitergabe von Informationen über den Grundstückseigentümer erfolgt nur mit Einverständnis der Eigentümer selbst.

Widerspruchsrecht:

Betroffene Grundstückseigentümer die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes nicht einverstanden sind, können die veröffentlichten Daten auch löschen lassen.

Wo kann ich die Unterlagen einsehen?

Die Unterlagen zum Baulandkataster können in der Abteilung Stadtplanung, Bauordnung und Denkmalschutz, 3.Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 309 eingesehen werden.

Ansprechpartner ist Herr Ahrendt, Zimmer 309, Tel.: 02234 501-370.

 

Baulückenkataster Innenstadt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 17.06.2010 beschlossen, ein Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Absicht das Baulückenkataster im Sommer 2011 zu veröffentlichen wurde im Amtsblatt Nr. 5 am 02.05.2011 öffentlich bekannt gemacht.
 

Kontakt

Stadt Frechen
Stadtplanung
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Fax 02234 501 522
 
 

Abteilungsleitung

Heinz Bühl
Fon 02234 501 380
 
 

Baulücken Innenstadt

Oliver Ahrendt
Fon 0 22 34 501 370