Vergnügungsstättenkonzept
Die Verwaltung erarbeitet z.Zt. ein gesamtstädtisches Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten.
Konzept
Das Konzept soll Aussagen enthalten, wo zukünftig Vergnügungsstätten mit ihren unterschiedlichen Betriebsformen ausgeschlossen, ausnahmsweise zulässig oder zulässig sind und mit welchen Instrumenten des Planungs- und Bauordnungsrechts diese Ziele erreicht werden sollen. Das Konzept soll im Laufe des Jahres fertig gestellt werden.
Ansprechpartner in der Verwaltung ist Herr Ahrendt aus dem Bereich der Stadtplanung.


