Stadtplanung
Allgemeine Informationen
Das Aufgabengebiet der Stadtplanung ist weit gefächert und erstreckt sich über die Planung von Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Diensleitungsbereichen, Schulen, Kindergärten, Freizeitanlagen, Grünanlagen sowie des Verkehrsnetzes einer Stadt. Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert. Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen. Es werden zwei Hauptplanwerke unterschieden, der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan)und der verbindliche Bauleitplan (Bebauungsplan).
Der vorbereitende Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan (FNP) und umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Den Flächennutzungsplan der Stadt Frechen finden Sie unter dem Menüpunkt Flächennutzungsplan in der Menüleiste links.
Der verbindliche Bauleitplan ist der Bebauungsplan. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilgebiete der Gemeinde erstellt.Bebauungspläne sind parzellenscharf und werden vom Stadtrat als Satzung beschlossen.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Frechen finden Sie unter dem Menüpunkt Bebauungspläne in der Menüleiste links.



