Straßenreinigung
Für eine gute Lebensqualität im Stadtgebiet ist die Straßenreinigung von großer Wichtigkeit. In weiten Teilen sind sowohl die Straßenreinigung als auch der Winterdienst innerhalb des Stadtgebiets auf die Bürgerinnen und Bürger als Anlieger übertragen.
In der unten beigefügten Informationsschrift (pdf-Dokument) sind einige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Straßenreinigung und Winterdienst zusammengefasst.
Außerdem steht für Sie die Textfassung der Straßenreinigungssatzung inkl. des aktuell gültigen Reinigungsverzeichnisses sowie die aktuelle Gebührensatzung zum Download bereit.
Aktuelle Hinweise
In den letzten Tagen wurden Gebührenbescheide zur Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren versandt.
Zur Problematik der sogenannten "Hinterlieger" finden Sie nachfolgend eine kurze Erläuterung.
Ihre Ansprechpartner
Falls Sie Fragen zur Veranlagung der Gebühren z.B. die Länge der Frontmeter oder die Einstufung als Hinterlieger haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner nach Ortsteilen aufgeteilt:
Ortsteil Bachem:
Frau Langier, Tel. 02234 / 501 - 276
Ortsteile Frechen, Grube Carl, Benzelrath:
Herr Degen, Tel. 02234 / 501 - 277
Ortsteile Buschbell, Hücheln, Königsdorf, Habbelrath und Grefrath:
Frau Hochhausen, Tel. 02234 / 501 - 269
Sie erreichen alle Sachbearbeiter/innen auch unter der einheitlichen E-Mail-Adresse



