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Stadt Frechen

Förderprogramme für „Regenerative Energien“ und „Dachbegrünung“

Ab sofort können bei der Stadt Frechen wieder Anträge in den Förderprogrammen für „Regenerative Energien“ und „Dachbegrünung“ gestellt werden.

„Ziel des Programms Regenerative Energien ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Frechen zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausemissionen zu leisten“, sagt Bürgermeisterin Susanne Stupp.

Durch den finanziellen Zuschuss zur Errichtung von Photovoltaik- (PV) und Solarthermieanlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sowie der Installation von Wärmepumpen wird nach Auffassung der Stadt die Bereitschaft der Frechener Bürgerinnen und Bürger steigen, umweltverträgliche, regenerative Energietechnologien im Bereich der Einfamilienhäuser zu nutzen. Darüber hinaus können kombinierte Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die nicht fossile Brennstoffe verwenden (z. B. Holzpellets), ebenfalls gefördert werden.

Mit dem Programm „Dachbegrünung“ unterstützt die Stadt Frechen Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Dächer zu begrünen, um zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes beizutragen und die ökologische Qualität zu steigern. Dachbegrünungen haben zahlreiche Vorteile: Hierzu zählen beispielsweise die Verringerung der sommerlichen Hitzebelastungen, die Verbesserung der Staubbindung sowie die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern soll ein Beitrag zur Entlastung der Kanalisationen, Kläranlage und Vorflutern geleistet werden.

„Die Begrünungsmaßnahmen sollen auch zur Verbesserung der Attraktivität des Stadtbildes und zur Steigerung der Artenvielfalt in der Stadt Frechen beitragen“, betonen der Technische Beigeordnete Robert Lehmann und die Klimaschutzmanagerin Farima Tehranchi.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümerin, Eigentümer, Pächterin, Pächter, Mieterin oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlage beziehungsweise die Begrünung errichtet werden soll. Pächterinnen, Pächter, Mieterinnen und Mieter benötigen für die Errichtung der beiden Maßnahmen jeweils die schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.

Die jeweiligen Förderanträge werden ausschließlich über die Homepage der Stadt Frechen bereitgestellt. Sie können dort online ausgefüllt und direkt eingereicht werden. Die Stadt Frechen behält sich vor, zusätzliche technische Unterlagen anzufordern. Die baurechtliche Genehmigung ist – soweit erforderlich – vorzulegen.


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