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Stadt Frechen

Nachtrag zur Pressemitteilung „Fahrradzone in der Frechener Innenstadt“

Stadt Frechen bedauert die Unannehmlichkeiten und klärt über die Maßnahme auf:

Die Einführung einer Fahrradzone in der nördlichen Innenstadt von Frechen hat zu erheblichen Irritationen bei den Anwohnenden sowie Verkehrsteilnehmenden geführt. Die Stadt Frechen bedauert die verspätete und unzureichende Information. Außerdem bittet die Stadt alle Anwohnerinnen und Anwohner, die ortsansässigen Unternehmen sowie den katholischen Kindergarten St. Audomar um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten der vergangenen Tage.

Ausgehend von der beschlossenen Absicht im Verkehrsentwicklungsplan, die Stadt Frechen fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu machen, wurde im ersten Schritt der Innenstadtkern rund um die Fußgängerzone untersucht und dabei festgestellt, dass erste Maßnahmen in Form einer Umwidmung zu Fahrradstraßen mit geringem Aufwand (Beschilderung und Markierung) möglich sind. Mit dem Anspruch, möglichst keine Parkplätze wegzunehmen und trotz dichter Wohnbebauung eine vertretbare Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden zu erzielen, war es unerlässlich, die angedachten Straßen als Einbahnstraßen auszuweisen. Alle Straßen, die sich in der Zone befinden, wurden nunmehr zur Einbahnstraße für alle Kraftfahrzeuge. Für Fahrradfahrende gilt diese Einbahnstraßenregelung nicht, diese dürfen in alle Richtungen fahren. Die Einfahrtsbereiche wurden mit entsprechenden Zonenbeschilderungen versehen und zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Fahrradzone wurden entsprechende Piktogramme an verkehrswichtigen Einmündungen auf die Straße aufgebracht. Die Beschilderung erfolgte in der mobilen Form, da die Einrichtung gemäß Beschlusslage als Probeversuch eingerichtet wurde. Bauliche Veränderungen oder feste Einbauten im Straßenraum würden dann nach Abschluss der Probephase und bei einer positiven Beschlusslage umgesetzt.

Entsprechend der Beschlussfassung zur Einführung von Fahrradstraßen ab dem Frühjahr 2023 wurde ein Verkehrsbüro mit der Aufstellung von Verkehrszeichen und Piktogrammen beauftragt. Die entsprechende Anordnung wurde von der Verkehrsbehörde vorgenommen. Aufgrund der Witterung wurden die Piktogramme bereits in den letzten Wochen aufgebracht und signalisierten, dass die Einrichtung der Fahrradzone kurz bevorsteht. Die Beschilderung erfolgte dann am Freitagvormittag, 24. März 2023, von der beauftragten Fachfirma, jedoch ohne Ankündigung an die zuständige Fachabteilung. Üblicherweise wird der Termin einige Tage im Vorfeld mitgeteilt, so dass ausreichend Zeit der Information bleibt.

Bei der Kontrolle, die umgehend von der Stadt durchgeführt wurde, konnte festgestellt werden, dass an einigen Straßenabschnitten einige Verkehrsschilder und Absperrbaken entgegen des Auftrages nicht ausgeführt wurden. Über die fehlende Absperrung wurde die Fachfirma umgehend informiert und um sofortige Nachbesserung gebeten. Da dies bis zum späten Nachmittag nicht erfolgte, wurde seitens der Stadt die Nachbesserungen mit dem örtlichen Bereitschaftsdienst vorgenommen. Die im Nachgang erfolgten Anpassungen betreffen jedoch nicht die rechtliche Funktion der Zone, sondern die Maßnahmen dienen der Klarheit und der einfacheren Orientierung.

Sollte derzeit in den betroffenen Straßen entgegen der Regelungen der Straßenverkehrsordnung geparkt sein beziehungsweise Fahrzeuge wegen Ortsabwesenheit noch nicht umgestellt worden sein, werden von Seiten der Ordnungsbehörde ausschließlich gelbe Hinweiskarten verteilt. Von einem Verwarngeld wird derzeit abgesehen.

Die Stadtverwaltung möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass im Rahmen des politisch beschlossenen Probebetriebes von zwei „Fahrradperioden“ (etwa zwei Jahren) wichtige Erkenntnisse mit Hilfe von Verkehrszählungen, einer Vor-Ort-Befragung und einer Online-Befragung gesammelt und ausgewertet werden. Erst dann soll durch den Fachausschuss abschließend entschieden werden, ob der Versuch positiv und als dauerhafte Maßnahme umgesetzt werden soll.

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Umwelt am 18. Juni 2020 wurde das Grobkonzept Fahrradstraßen in der Frechener Innenstadt als Zielvision vorgestellt. Im Rahmen des Konzeptes wurde der Bereich im Innenstadtkern zwischen Fußgängerzone und „normalem" Verkehrsraum betrachtet. Im Sommer 2021 wurde die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geändert. Aus diesem Grund hat die Verwaltung das bisherige Konzept hinsichtlich der rechtlichen Änderungen überprüft und angepasst. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 26. April 2022 vorgestellt und beraten und daraufhin die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung beschlossen. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima am 9. Juni 2022 im Stadtsaal statt. Auf die Bürgerinformationsveranstaltung wurde über die Homepage der Stadt, über die örtliche Presse sowie über die städtischen Social Media-Kanäle aufmerksam gemacht. Zusätzlich wurden alle Anwohnenden, in deren Straßen der Verkehrsversuch stattfinden könnte, mit Flyern auf die Bürgerinformationsveranstaltung mit Einwurf in den Briefkasten hingewiesen.

Im Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung wurden alle Hinweise, die anlässlich der Überlegungen zur Durchführung des Verkehrsversuches „Fahrradstraßen in Frechen" eingegangen sind, überprüft und bewertet. Auch haben einige Ortsbesichtigungen mit Betroffenen und Fahrversuche mit ansässigen Firmen stattgefunden. Aufgrund konkreter Vorschläge aus der Bevölkerung wurde das Konzept gegenüber der in der Bürgerbeteiligung vorgestellten Version modifiziert und optimiert (siehe Bild). Entsprechend der Beschlussfassung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima vom 6. September 2022 wurden dann die Vorbereitungen zur Umsetzung in den betroffenen Straßen getroffen. All diese Schritte wurden umfassend von der Presse begleitet und publiziert. Die Kritik am Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einrichtung der Zone und der fehlenden Information ist allerdings berechtigt.

Erläuterungen und Hinweise

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