Die Sonntagsöffnungen gelten für den 2. April anlässlich des Frühlingsmarkts, am 14. Mai zum Töpfermarkt, am 19. November zum Martinsmarkt und am 17. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Der Aktivkreis Frechen e.V. hatte angeregt, für diese vier Termine die verkaufsoffenen Sonntage zu beschließen.
An den vier Sonntagen dürfen Verkaufsstellen auf der Hauptstraße, Antoniterstraße, Keimesstraße, Dr.-Tusch-Straße (Hausnummern 1 bis 3 und 2 bis 24), Sternengasse, Josefstraße und Rothkampstraße in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die ordnungsbehördliche Verordnung kann im Amtsblatt der Stadt (Nr. 6/2023) eingesehen werden. Das Amtsblatt steht im Internet (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Mit den verkaufsoffenen Sonntagen wird für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen ein Anreiz geschaffen, das Einzelhandelsangebot des Stadtkerns kennenzulernen.