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Elternbeiträge OGS Mai, Juni und Juli 2021
Elternbeiträge im Juli reduziert - Land und Kommune übernehmen 50 Prozent der Kosten
Aufgrund der reduzierten Betreuungszeit in den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, den Offenen Ganztagsschulen und bei den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Grundschulen und der Sekundarstufe I hat die Landesregierung sich nun mit den Kommunen darauf verständigt, den Eltern die Elternbeiträge für Betreuungsangebote zusätzlich zum Januar 2021 für weitere 2,5 Monate zu erlassen.
Vorab hatte die Stadt Frechen, ohne Rücksicht auf die endgültige Entscheidung des Landes, zur finanziellen Entlastung und Unterstützung der Eltern bereits den Beschluss gefasst, auf die Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni 2021 komplett zu verzichten. Unter Einbeziehung dieser erlassenen Beiträge und der jetzigen Einigung mit dem Land wird zusätzlich auf den halben Elternbeitrag für den Juli 2021 verzichtet.
Eltern, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern; die Stadt wird nur den halben Beitrag einziehen. Bei Zahlungen per Dauerauftrag wird darum gebeten, nur den halben Elternbeitrag zu zahlen. Bereits zu viel gezahlte Beiträge werden durch die Stadtkasse erstattet.
Bei Fragen zur Zahlung können sich Eltern an die Stadtkasse Frechen unter der E-Mailadresse stadtkassestadt-frechende wenden. Telefonisch kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bei Fragen zum Elternbeitrag wenden Eltern sich bitte an die Beitragssachbearbeitung (siehe Bescheid zum Elternbeitrag).
Betreuung an Schulen
Um den veränderten Bedürfnissen der Kinder und Eltern nach einer über den Vormittagunterricht hinausgehenden Betreuung gerecht zu werden, bietet eine Frechener Grundschule eine Betreuungsmaßnahme an.
Die Maßnahme "Acht bis Eins" beginnt in der Regel um 07:30 Uhr und endet zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr.
Darüber hinaus gibt es an dieser Schule die Möglichkeit, die Kinder bis 16:00 Uhr betreuen zu lassen ("Dreizehn Plus").
Im Rahmen dieser Betreuung erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen.
Die Träger der Betreuungsmaßnahmen erheben einen Elternbeitrag.
Die Realschule Frechen bietet in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Träger ein attraktives Angebot einer Betreuung, die über den Unterricht hinausgeht.
Für die Kinder im Langtag gibt es während der einstündigen Mittagspause Neigungsangebote.
Die Kinder im Langtag wie auch in der Betreuungsmaßnahme haben die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu erhalten.
Ganztag weiterführende Schulen
Die Gemeinschaftshauptschule Herbertskaul und das Frechener Gymnasium sind gebundene Ganztagsschulen. Das heißt, dass der Unterricht im Vor- wie auch im Nachmittag stattfindet und für alle Lernenden bindend ist.
Über den Unterricht hinaus bieten die Schulen in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Trägern eine Vielzahl von Sport- und Freizeitangeboten.
Den Kindern wird die Möglichkeit geboten, ein warmes Mittagessen einzunehmen.
Offene Ganztagsschulen
In den Frechener Offenen Ganztagsschulen stehen über die reguläre Halbtagsschulzeit hinaus für einen Teil der Kinder Plätze im Ganztagsangebot zur Verfügung. Die auf die jeweilige Schule individuell zugeschnittenen Ganztagsangebote (in der Regel bis 16:00 Uhr) umfassen Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung (Lernzeiten), Förder-, Sport- und Kreativangebote mit den Zielen:
- Verbesserung der Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung
- verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ganztagsangebote aus einer Hand unter einem Dach.
Der Elternbeitrag ist sozial gestaffelt und wird von der Stadt Frechen erhoben.
!!!! Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Durch Ihre Verwendung dieses Formulars stimmen Sie der Erfassung, Nutzung und Übertragung in unser Buchungssystem zu. !!!!
Folgende Offene Ganztagsschulen stehen Ihnen zurzeit zur Verfügung:
Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrages ist die Satzung der Stadt Frechen über die Erhebung von Elternbeiträgen in der zurzeit gültigen Fassung.
Entsprechend Ihrer Jahreseinkünfte brutto erfolgt eine Einstufung in eine der Einkommensgruppen. Aus der jeweiligen Einkommensgruppe ergibt sich der monatlich zu zahlende Beitrag für 12 Monate.
Brutto-Jahreseinkommen |
Elternbeitrag | Beitrag 2. Kind |
bis 20.000 € |
0,00 € | 0,00 € |
bis 25.000 € |
31,00 € | 0,00 € |
bis 32.000 € |
51,00 € | 0,00 € |
bis 42.000 € |
75,00 € | 37,00 € |
bis 50.000 € |
91,00 € | 45,00 € |
bis 62.000 € |
122,00 € | 61,00 € |
bis 80.000 € |
143,00 € | 95,00 € |
bis 100.000 € |
160,00 € | 106,00 € |
bis 125.000 € |
170,00 € | 113,00 € |
bis 150.000 € |
195,00 € | 130,00 € |
über 150.000 € |
206,00 € | 137,00 € |
Beitragstabelle, gültig ab 1. August 2023:
Brutto-Jahreseinkommen | Elternbeitrag | Beitrag 2. Kind |
bis 20.000 € | 0,00 € | 0,00 € |
bis 25.000 € | 31,00 € | 0,00 € |
bis 32.000 € | 52,00 € | 0,00 € |
bis 42.000 € | 77,00 € | 38,00 € |
bis 50.000 € | 93,00 € | 46,00 € |
bis 62.000 € | 125,00 € | 62,00 € |
bis 80.000 € | 147,00 | 98,00 € |
bis 100.000 € | 164,00 € | 109,00 € |
bis 125.000 € | 175,00 € | 116,00 € |
bis 150.000 € | 200,00 € | 133,00 € |
über 150.000 € | 212,00 € | 141,00 € |
Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung der Einkommensunterlagen.
Informationen zu OGS Beiträgen für den Zeitraum von April - Juli 2020
Einigung bei Verzicht auf Elternbeiträge (Stand: 26.03.2020)
Bürgermeisterin Susanne Stupp freut sich über Einigung „Alle Beteiligten übernehmen in der schweren Zeit Verantwortung gemeinsam".
Heute haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung darauf verständigt, dass in der aktuellen Corona-Pandemie auf die Gebühren für die Kinderbetreuung verzichtet werden kann.
Bürgermeisterin Susanne Stupp freut sich über die Einigung, „da nun Frechener Eltern Klarheit in dieser noch offenen Gebührenfrage haben.“
Das Ergebnis der Verhandlungspartner sieht vor, dass die Kommunen im Land für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge (KIBIZ/OGS/Tagespflege) verzichten. Zugleich werden Eltern auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März verzichten. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen. Eltern, die ihre Kinder in einer Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. In einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes heißt es hierzu: “Das ist ein gutes Zeichen und ein guter Kompromiss dahingehend, dass alle Beteiligten in einer schweren Zeit die Verantwortung gemeinsam übernehmen.“
Nun wird das NRW-Kommunalministerium einen Erlass erarbeiten, der per Dringlichkeit zur Umsetzung kommen wird. Die Landesregierung hat nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes zugesichert, dass das Verfahren zur Erhebung der tatsächlichen Ausfälle und der tatsächlichen Kosten und deren Weiterleitung an das Land einfach und unbürokratisch sein wird. Detaillierte Informationen zur Umsetzung gibt es, sobald den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Land der Erlass übermittelt wird.
Informationen für den Monat Mai (Stand 30.04.2020):
Beiträge für Kindertagesbetreuung und Offene Ganztagsschule für Mai werden ausgesetzt
Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern eine besondere Belastung dar.
Um diese Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen. Das gilt auch für die Plätze in der Notbetreuung.
Damit müssen die Eltern, unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots, auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen.
Der Einzug der Beiträge, der sonst durch eine vorliegende Einzugsermächtigung für den Monat Mai erfolgt, wird nicht durchgeführt. Eltern, die ihre Beiträge nicht per Lastschrift, sondern per Dauer- oder Einzelauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Mai auszusetzen.
Sollten bereits Beiträge für den Monat Mai per Überweisung oder Dauerauftrag überwiesen worden sein, werden diese automatisch im Mai erstattet. Sollten andere Fragen zur Zahlungsabwicklung der Elternbeiträge bestehen, so können sich Eltern gerne per Mail melden. Die E-Mail-Adresse lautet: stadtkassestadt-frechende
Bezüglich der Betreuungsangebote „Schule von 8-1“ und „Schule 13+“ an der Mauritiusschule werden die Elternbeiträge nach Rücksprache mit dem Elternverein von diesem zurückerstattet.
Informationen für den Monat Juni und Juli 2020:
Elternbeiträge im Juni und Juli reduziert: Land und Kommune übernehmen 50 Prozent der Kosten
Die Landesregierung hat sich mit den Kommunen darauf verständigt, dass den Eltern die Elternbeiträge für die Kita, die Kindertagespflege und auch die OGS für die Monate Juni und Juli zur Hälfte erlassen werden.
Dies gilt auch für Frechen: Die Stadt erlässt auch hier fünfzig Prozent der Elternbeiträge. Grundlage bilden die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ sowie die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“.
Eltern, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern. Die Beiträge werden erst abgebucht, wenn das Beitragskonto aktualisiert ist. Die Abbuchung der Beiträge kann sich allerdings verzögern.
Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung zahlen, beachten bitte die folgenden Hinweise: Wenn der Dauerauftrag bzw. die Überweisung für Juni bereits in voller Höhe ausgeführt wurde, dann wird die Stadtkasse den für Juni gezahlten überschüssigen Beitrag auf den Monat Juli anrechnen. Dann ist der Dauerauftrag bzw. die Überweisung für Juli auszusetzen. Sollte der Dauerauftrag bzw. die Überweisung für Juni noch nicht ausgeführt sein, dann kann er korrigiert auf die Hälfte der Beitragsforderung reduziert werden. Gleiches gilt für Juli. Wenn sich für die Monate Juni/Juli eine Überzahlung ergibt, wird diese durch die Stadtkasse erstattet.
Bei Fragen zur Zahlung können sich Eltern - möglichst per Mail - an die Stadtkasse Frechen unter der E-Mail Adresse stadtkassestadt-frechende wenden. Telefonisch kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bei Fragen zum Elternbeitrag wenden Eltern sich bitte an die Beitragssachbearbeitung (siehe Bescheid zum Elternbeitrag).
Informationen & Vordrucke
Kontakt
- 02234 5011381
- 02234 5011528
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Edith Bastian
Stellv. Abteilungsleitung (Fachberatung Offene und Gebundene Ganztagsschulen in Frechen)
Raum 5 / Clangebäude
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
- 02234 5011346
- 02234 5011528
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Petra Wallrath
Sachbearbeitung (Elternbeitragsverfahren OGS, Schulpflichtüberwachung)
Raum 14
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
- 02234 5011685
- 02234 5011528
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Leonie Keller
Sachbearbeitung (Schülerbeförderung, Elternbeiträge OGS, Schulveranstaltungen und Schulschwimmen)
Raum 4 / Clangebäude
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |