Der Kulturausschuss hat am 07.11.2023 die Neufassung der Kulturförderrichtlinie beschlossen. Die neue Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Kultur- und brauchtumstragenden Vereinen in Frechen, die bislang keine Fördermittel beantragt haben, wird die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen auf Anfrage zugesandt. Informationen dazu gibt es bei der Mitarbeiterin Sabine Weber/Kulturabteilung der Stadt Frechen unter der Telefonnummer 02234/501-1352.
Der Kulturausschuss der Stadt Frechen wird in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 über die Bereitstellung der Zuschussmittel aus dem Kulturetat 2024 beraten.
Aus diesem Grunde wird gebeten, die ausgefüllten Vordrucke bis spätestens 10. März 2024 bei der Kulturabteilung einzureichen!
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen
Falls Rückfragen zum Verfahren bzw. zum Antragsverfahren bestehen, melden Sie sich bitte per E-Mail an KulturStadt-Frechende.
Antragsformulare auf Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit
Mit dem nachfolgenden Formular können Anträge auf Gewährung von Zuschüssen im Jahr 2024 zur Förderung der Kulturarbeit gestellt werden.
HINWEIS:
Die Formulare zur Kulturförderung wurden überarbeitet.
Dieses Formular gilt für alle Vereine, auch Musikvereine.
Das Formular beinhaltet auch die Auflistung der Aktivitäten und für Musikvereine auch die namentliche Auflistung der jugendlichen Vereinsmitglieder mit Angabe des Geburtsdatums.