Jeder Veranstalter hat im Stadtsaal die Möglichkeit seine Veranstaltungen eigenständig zu bewirten bzw. einen eigenen Caterer zu verpflichten. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung oder ein "Korkgeld" wird nicht fällig.
Jeder Veranstalter hat im Stadtsaal die Möglichkeit seine Veranstaltungen eigenständig zu bewirten