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Stadt Frechen

Anmeldung aus dem Ausland

Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) besteht die Pflicht, sich nach Ablauf von drei Monaten bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§27 Abs. 2 Satz 3 BMG).

Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!

Sofern Sie aus dem Ausland zuziehen ist zwingend eine persönliche Vorsprache nötig. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Sie können jedoch auch weiterhin einen  Termin online (Öffnet in einem neuen Tab) reservieren, oder Sie melden sich unter 02234/501-1600 oder -1666 an die Mitarbeitenden des Bürgeramtes, um einen Termin für die Anmeldung aus dem Ausland zu vereinbaren.


Notwendige Unterlagen

  • Alle Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe(ausweise)
    Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. originale, internationale Heiratsurkunde (oder eine durch einen vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer übersetzte Urkunde)
  • ggf. originale, internationale Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder (oder eine durch einen vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer übersetzte Urkunde)
  • ggf. originales, internationales Scheidungsurteil (oder ein durch einen vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer übersetztes Scheidungsurteil)
  • ggf. Aufenthaltstitel

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay
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