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Stadt Frechen

Bewohnerparkausweise

Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!

Sie können jedoch auch weiterhin einen  Termin online (Öffnet in einem neuen Tab)   (Öffnet in einem neuen Tab) reservieren, oder Sie melden sich unter 02234/5011666 an die Mitarbeitenden des Bürgeramtes, um einen Termin für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises zu vereinbaren.


Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.

Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Bewohner sind diejenigen Personen, die in diesem Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Im Kfz-Schein muss ebenfalls die Meldeadresse enthalten sein.

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung I im Original
  • Sofern das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, ist ein Überlassungsnachweis des Kraftfahrzeughalters erforderlich.

Hinweise:

Gebühr: 26,00 € pro Jahr
Der Bewohnerparkausweis kann für 1 - 3 Jahre ausgestellt werden
Der Bewohnerparkausweis wird sofort ausgestellt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Frechen
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