Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!
Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag: | 07:30 | bis | 12:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30 | bis | 12:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30 | bis | 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 | bis | 12:30 Uhr / 14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 | bis | 12:30 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Führungszeugnisses nur persönlich im Bürgeramt erfolgen kann, da das Führungszeugnis sehr sensible Daten enthält, die besonders schützenswert sind. Ein Antrag ist daher weder telefonisch noch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, persönlich ein Führungszeugnis zu beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr können dies auch die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter für ihr minderjähriges Kind erledigen. Hierzu müssen Sie Ihren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen. Im Falle der Betreuung müssen Sie zusätzlich den Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung bei sich haben.
Weiterhin können Sie das Führungszeugnis mit dem neuen Personalausweis, sofern die Online-Ausweisfunktion aktiviert wurde, direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Alle Infos erhalten Sie dazu hier (Öffnet in einem neuen Tab).