Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!
Wenn Sie nach Frechen gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden. Adressänderungen im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I können bei Umzug innerhalb von Frechen sowie bei Zuzug nach Frechen von einer Stadt im Rhein-Erft-Kreis im Bürgeramt vorgenommen werden.
Die Neuzuteilung eines Kennzeichens ist nicht mehr erforderlich. Das Kraftfahrzeug muss jedoch wie bisher umgemeldet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I im Original
- Personalausweis oder Pass
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Hinweise:
Gebühr: 10,80 €