Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Sondernutzungen sind insbesondere:
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Aufstellung von Verkaufständern/Verkaufsauslagen
- Aufstellung von Informationsständen
- Aufstellung von Containern
- Aufstellung von Gerüsten, Baustelleneinrichtung
- Aufhängen von Plakaten
- Nutzung öffentlicher Fläche für z.B. Straßenfest
- oder Lagerung von Gegenständen
Geregelt wird die Thematik im Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) sowie in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Frechen in der zur Zeit gültigen Fassung.