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Stadt Frechen

Stimmabgabe und Briefwahl

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Stimmabgabe und zur Briefwahl.

Es gibt drei Möglichkeiten von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen:

1. Möglichkeit: Sie wählen am Wahltag zwischen 08 und 18 Uhr in dem Wahllokal, welches Ihnen auf der Wahlbenachrichtigung zugewiesen wurde.
Dazu erhalten alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens am 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung per Post. Aus dieser Benachrichtigung geht unter anderem hervor, in welchem Wahllokal Sie wählen können und ob dieses Wahllokal barrierefrei ist. Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich direkt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

2. Möglichkeit: Sie beantragen die Zusendung von Briefwahlunterlagen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen inkl. dem Stimmzettel müssen spätestens am 09.06.2024 um 18:00 Uhr wieder im Rathaus der Stadt Frechen eingegangen sein.
Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen:

  • Folgen Sie der Anleitung auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Sie ca. einen Monat vor dem Wahltermin per Post erhalten.
  • Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Frechen senden. Darin geben Sie bitte Ihre Vornamen, Ihren Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift an.

Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.

Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! In manchen Fällen empfiehlt es sich, die Wahlbehörde persönlich aufzusuchen anstatt kurz vor dem Wahlsonntag noch Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?

Sie können die Briefwahlunterlagen grundsätzlich bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Frechen beantragen. Es wird jedoch dringend davon abgeraten Briefwahlanträge so spät zu stellen, da der rechtzeitige Rückversand zum Wahlamt höchstwahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig eintreffen wird.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragen?

Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht – das gilt auch bei Eheleuten. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden. 

3. Möglichkeit:

Sie besuchen innerhalb der Öffnungszeiten das Briefwahlbüro der Stadt Frechen, Hauptstraße 42, 50226 Frechen. Hier können Sie entweder Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt in einer Wahlkabine vor Ort wählen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie einen ausgefüllten Briefwahlantrag mit.
 

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