Gewerbesteuerveranlagung
Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Grundlage den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. An diese Feststellung ist die Stadt gebunden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, den der Rat der Stadt Frechen festgelegt hat.
Die Gewerbesteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11) durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Der Gewerbesteuermessbescheid wird zusammen mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Frechen verschickt.
Zerlegung
Unterhält der Gewerbebetrieb im Erhebungszeitraum Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der Steuermessbetrag auf diese Gemeinden aufzuteilen (Zerlegungsanteile). Der Zerlegungsanteil wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und in Form eines Zerlegungsbescheides bekannt gegeben. Der Zerlegungsbescheid ist ein Folgebescheid des Gewerbesteuermessbescheides und Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde |
Hebesatz
Der Rat der Stadt Frechen hat am 13. Dezember 2016 die Haushaltssatzung 2017 beschlossen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde von 450 v.H. auf 490 v.H. festgesetzt. Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 kann der v.g. Hebesatz angewandt werden.
Entwicklung der Gewerbesteuer-Hebesätze in den letzten Jahren
Veranlagungsjahr | Hebesatz in % |
2017 | 490 |
2016 | 450 |
2015 | 450 |
2014 | 450 |
2013 | 450 |
2012 | 450 |
2011 | 420 |
2010 | 420 |
2009 | 420 |
2008 | 420 |
2007 | 420 |
2006 | 420 |
2005 | 420 |
2004 | 420 |
2003 | 420 |
2002 | 420 |
2001 | 420 |
2000 | 420 |
1999 | 420 |
1998 | 420 |
1997 | 395 |
1996 | 395 |
1995 | 395 |
1994 | 395 |
1993 | 395 |
1992 | 395 |
1991 | 370 |
1990 | 370 |
1989 | 370 |
1988 | 370 |
Hinweis zu Rechtsbehelfen
Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II)ist das bisher einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen.
Demnach ist ein Widerspruch gegen einen Abgabenbescheid nicht mehr möglich. Den Gewerbesteuerbescheid der Stadt Frechen können Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anfechten.
Gegen Feststellungen des Finanzamtes, die mit dem Gewerbesteuermessbescheid getroffen wurden, können Sie sich im Einspruchsverfahren gegenüber dem zuständigen Finanzamt wehren.
Aussetzung der Vollziehung
Ein Rechtsbehelf ändert nichts an der Verpflichtung zur Zahlung der Gewerbesteuer zu den vorgenannten Fälligkeitsterminen. Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuerfestsetzung kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Die Stadt ist grundsätzlich an die Festsetzungen des Finanzamtes im Grundlagenbescheid (Gewerbesteuermessbescheid) gebunden. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist daher beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Falls das Finanzamt die Vollziehung des Messbescheides aussetzt, muss auch die Stadt Frechen den Gewerbesteuerbescheid von der Vollziehung aussetzen.
Sollte der Rechtsbehelf erfolglos bleiben, fallen für die ausgesetzten Gewerbesteuern Zinsen an.
Kontakt
Ort
Marion Langier
Sachbearbeitung (Ortsteil Bachem)
Raum 218
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
Ort
Uschi Robati
Sachbearbeitung
Raum 218
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
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Zentraler Omnibusbahnhof
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