Grundbesitzabgaben 2023
Die Grundbesitzabgabenbescheide werden am 27.01.2023 verschickt.
Das Infoblatt mit den Erläuterungen zu dem Bescheid für 2023 finden Sie hier:
Infoblatt Grundbesitzabgaben 2023
Grundsteuer
Die Stadt Frechen erhebt für den Grundbesitz in ihrem Stadtgebiet eine Grundsteuer. Zu unterscheiden sind die
- Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz)
- Grundsteuer B (für alle sonstigen bebauten oder unbebauten Grundstücke)
Berechnung:
Zunächst stellt das Finanzamt für jedes Grundstück einen Einheitswert fest. Auf den Einheitswert wird nach § 13 Grundsteuergesetz (GrStG) eine Steuermesszahl angewandt. Hieraus ergibt sich anschließend der Grundsteuermessbetrag.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf der Grundlage des vom Finanzamt erteilten Grundsteuermessbescheides. Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz, den der Rat der Stadt Frechen festlegt.
Die aktuellen Steuerhebesätze der Stadt Frechen betragen für die
- Grundsteuer A: 300 %
- Grundsteuer B: 520 %
Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde
Ereignisse, wie z.B. Grundstücksteilung, Neubau oder Gebäudeabriss, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen könnten, sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Da die Grundsteuer als Jahressteuer ausgestaltet ist, werden Einheitswert und Messbetrag nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes auf den 01.01. des Folgejahres den Veränderungen angepasst.
Die Grundsteuer wird durch einen Abgabenbescheid (in der Regel gemeinsam mit den Benutzungsgebühren)festgesetzt, der den Eigentümern grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben wird.
Die Grundbesitzabgaben werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Weitere Informationen
- zum Eigentumswechsel
- Einzugsermächtigung
folgen in Kürze.
Informationen zur Grundsteuerreform
Eigentümerwechsel / Übernahmeerklärung für Grundbesitzabgaben
Vordruck Übernahmeerklärung
Informationen zu Rechtsbehelfen
Grundstückseigentümer erhalten in der Regel mehrere Steuerbescheide:
- Einheitswertbescheid und
- Grundsteuermessbescheid
werden vom Finanzamt
- der Grundsteuerbescheid
wird von der Gemeinde erlassen.
Gegen Feststellungen, die das Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid getroffen hat, können Sie sich im Einspruchsverfahren gegenüber dem zuständigen Finanzamt wehren, nicht jedoch durch Anfechtung des Grundsteuerbescheides der Stadt Frechen.
Wird ein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt nachträglich geändert oder zurückgenommen, ist die Stadt Frechen gehalten, eine bereits durchgeführte Steuerfestsetzung ebenfalls zu ändern oder aufzuheben.
Gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Frechen können Sie sich mit dem Mittel des "Widerspruchs" wehren. Ab Januar 2016 wurde für verschiedene Bereiche der Kommunalverwaltung das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wieder eingeführt.
Abwasserwassergebühr
Die Stadt Frechen erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab zuzüglich dem Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen.
Gartenbewässerung
Auf Antrag werden bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen.
Messeinrichtung
Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen und ist von ihm durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen.
Bei Wohnungseigentum ist eine Anmeldung des Wasserzählers und der Antrag auf Reduzierung der Schmutzwassergebühr nur über die Hausverwaltung möglich!
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung folgenden Vordruck:
..oder melden Sie den Gartenzähler online an:
Anmeldung eines Gartenzählers zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr
Hinweis für Besitzer von Pools:
Abzugsfähig ist nur das auf dem Grundstück nachweisbar nicht verbrauchte oder zurückgehaltene Frischwasser.
Wasser, das in privaten Schwimmbecken im Garten anfällt, ist Schmutzwasser und somit nicht abzugsfähig!
Schmutzwasser ist nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert worden ist. Dabei kommt es nicht auf den Grad der Verschmutzung an.
Das (Frisch-) Wasser in einem Pool wird allein schon durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, insbesondere aber durch Rückstände von Sonnencreme oder Zusätzen wie z.B. Chlor.
Schmutzwasser ist im Interesse des Gewässerschutzes einer Reinigung in einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) zuzuführen. Eine Berücksichtigung als Wasserschwundmenge kann daher nicht erfolgen.
Jährliche Ablesung
Wasserschwundmengen sind durch einen schriftlichen Antrag per Ableseformular jährlich geltend zu machen.
Die für die Gartenbewässerung jährlich verbrauchten Mengen sind möglichst am Tag der Ablesung des Hauptzählers durch das Versorgungsunternehmen zu notieren und der Abteilung Steuern und Abgaben mit nachfolgendem Vordruck zu melden.
Um den Abzug der Schmutzwassergebühr rechtzeitig zu Jahresbeginn zu gewährleisten, muss das Ableseformular spätestens bis zum 05.12. des laufenden Jahres (Eingang bei der Stadt) eingegangen sein. Bei einer Ablesung der Frischwassermengen durch den Wasserversorger im Dezember verlängert sich diese Frist bis zum 15.01. des Folgejahres.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag per Ableseformular jährlich neu zu stellen ist und nach Ablauf der Frist (05.12. des laufenden Jahres) nicht mehr anerkannt wird!
Jährliche Ablesung Gartenzähler/Wasserschwundmenge
Kontakt
Ort
Harald Degen
Sachbearbeitung (Ortsteile Frechen Innenstadt, Grube Carl, Benzelrath)
Raum 220
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
Ort
Marion Langier
Sachbearbeitung (Ortsteil Bachem)
Raum 218
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
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Mittwoch |
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Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
- 02234 5011269
- 02234 5011514
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Kristin Burg
Sachbearbeitung (Ortsteile Königsdorf, Buschbell, Hücheln sowie Habbelrath und Grefrath)
Raum 220
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus