Bankverbindung
Die Stadt Frechen wickelt den Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit als möglich unbar ab. Hierfür haben wir für Sie zwei Bankverbindungen eingerichtet:
Kreissparkasse Frechen
BIC: COKSDE33
IBAN: DE89370502990151000069
Postbank Frechen
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE20370100500021910507
Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Frechen: DE96ZZZ00000073319
Geben Sie bitte im Verwendungszweck das in Ihrem Bescheid genannte Kassenzeichen und/ oder Ihre Debitorennummer an. Dann kann Ihre Zahlung auf jeden Fall verbucht werden.
Barzahlung
Ausschließlich im Rahmen von Vollstreckungsverfahren können Sie Einzahlungen auch bar und kostenfrei leisten. Dazu stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Vollstreckungsaußendienstes im Rathaus, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, 4. Etage, Zimmer 407 und 413, montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zur Verfügung.
In der Stadtkasse (4. Etage, Zimmer 401, 405 und 416) kann Ihnen zu diesem Zweck während der Öffnungszeiten des Rathauses auch für eine Zahlung an den Kassenautomaten eine Kassenkarte programmiert werden.
Zahlung mit EC-Karte
Eine Zahlung mit EC-Karte ist an den beiden im Foyer und im Bürgeramt vorhandenen Kassenautomaten möglich.
Lastschrifteinzug
Die Stadt Frechen bietet Ihnen an regelmäßig zu zahlende Forderungen wie insbesondere Grundbesitzabgaben, Kindergartenbeiträge, Musikschulbeiträge, Gewerbesteuer etc. zur jeweiligen Fälligkeit im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen. Das Lastschrifteinzugsverfahren spart Verwaltungskosten in erheblichem Umfang ein und bewahrt Sie vor unangenehmen Mahnungen. Bitte nehmen auch Sie daher am Lastschrifteinzug teil und verwenden für diesen Zweck einfach das Ermächtigungsformular (SEPA-Lastschriftmandat).
Berücksichtigen Sie hierzu bitte, dass die Durchführung des Lastschrifteinzuges eine gewisse Vorlaufzeit benötigt: Sofern Ihre neue/geänderte Bankverbindung zur gewünschten Fälligkeit wirksam werden soll, empfiehlt es sich einen entsprechenden Antrag/Hinweis 14 Tage vor diesem Termin einzureichen.
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Wenn Sie den Mozilla Firefox als Internet-Browser benutzen, ist es möglich, dass Sie das o.a. Formular nicht ausfüllen können. Nehmen Sie dann bitte folgende Einstellung im Browser vor.
Extras - Einstellungen - Registerkarte Anwendungen
In der Zeile Portable Document Format (PDF) aktivieren Sie auf der rechten Seite Adobe Acrobat (in Firefox) verwenden.
Bei der Nutzung des Micorsoft-Internet-Explorers tritt dieses Problem nicht auf.
Kontoauskünfte
Die MitarbeiterInnen der Buchhaltung geben Ihnen gerne während der üblichen Dienstzeiten telefonisch oder persönlich Auskunft über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen, darüber, welche Forderung noch offen ist oder ob Ihre Zahlungen eingegangen sind. Geben Sie dazu bitte das in Ihrem Bescheid genannte Kassenzeichen und / oder Ihre Debitorennummer an. Dieser Service ist gebührenfrei.
Gerne sind die MitarbeiterInnen der Buchhaltung auch bereit, Ihnen Kontoauszüge aus den Personenkonten zu erstellen und ggf. zu erläutern. Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass auf Grund des erforderlichen Arbeitsaufwandes hierfür Gebühren in Höhe ab 24,00 € anfallen gem. § 30 Abgabenordnung iVm § 12 Abs . 1 Nr. 1 c Kommunalabgabengesetz und §§ 1 und 2 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frechen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, so erhalten Sie diese auch über die MitarbeiterInnen der Buchhaltung.
Für die Beantragung (sowohl mündlich als auch schriftlich) wird Ihr Personalausweis oder Ihr Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument benötigt. Bei juristischen Personen ist dieser Nachweis vom jeweiligen Vertreter der Gesellschaft vorzulegen.
Auch für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.
Verrechnung von Gutschriften - Erstattung
Gutschriften (also unterjährige Reduzierungen von Forderungen) unter 10 € werden mit der nächsten offenen Fälligkeit (in der Regel nächste Quartalsfälligkeit) verrechnet.
Bestehen Rückstände auf Ihrem Konto oder steht die Fälligkeit einer weiteren Forderung unmittelbar bevor (bis zu fünf Tage), findet ebenfalls eine Verrechnung statt, über welche Sie eine Verrechnungsmitteilung erhalten.
Wenn keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten sind, erfolgt eine umgehende Erstattung, sofern Ihre Kontoverbindung hier bekannt ist.
Stundung, Zahlungserleicherung, Zahlungsaufschub
Sofern Ihrerseits eine Zahlungsverpflichtung besteht, welche Sie möglicherweise nicht zum vorgegebenen Fälligkeitszeitpunkt leisten können, sollten Sie mit geeigneten Anträgen einer Mahnung und ggf. der Vollstreckung zuvorkommen, da hierdurch jeweils zusätzliche Kosten verursacht werden.
Bei Fragen zu Stundung / Zahlungserleichterung / Zahlungsaufschub setzen Sie sich daher bitte frühzeitig unter der Rufnummer 02234/501-1299 oder per Mail unter stundungen-stadtkassestadt-frechende mit der Stadtkasse in Verbindung.
Mahnung
Sofern Sie zu begleichende Forderungen nicht rechtzeitig entrichten, erhalten Sie keine weitere Erinnerung, sondern zunächst automatisiert eine Mahnung. Hierbei werden im Falle öffentlich-rechtlicher Forderungen wie Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge etc. zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Mahngebühren richten sich nach §§ 2 und 19 der Kostenordnung NRW zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung iVm § 12 Kommunalabgabengesetz.
Auf den Mahnungen ist vermerkt, bis zu welchem Tag Ihre Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Es können insofern Überschneidungen zwischen Ihrer (dann verspäteten) Zahlung und der Mahnung entstehen. Außerdem weist die Mahnung aus, welche Forderungssumme möglicherweise über den aktuell angemahnten Betrag hinaus noch offen ist.
Offene Forderungen werden kurzfristig gemahnt, Sie sollten sich bei Ihren Zahlungen insofern nach den in Bescheiden und Rechnungen ausgewiesenen Fälligkeiten richten.
Beachten Sie hierbei bitte grundsätzlich, dass die Zahlungsabwicklung lediglich die offenen Forderungen Ihres Personenkontos anmahnt. Zu Rechtmäßigkeit, Art und Höhe der Forderung kann Ihnen in der Regel nur die festsetzende Fachabteilung Auskunft geben, deren Festsetzungsbescheid Sie vorliegen haben.
Vollstreckung
Leisten Sie nach der Mahnung weiterhin keine Zahlung, werden die fälligen Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben, was Ihnen nochmals zusätzliche Kosten verursacht. Diese Kosten können ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden.
Gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW hat die Stadt Frechen die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahrzunehmen. Sie ist daher neben der zwangsweisen Beitreibung eigener Forderungen der Stadt Frechen auch zuständig für die Beitreibung der Forderungen Dritter (Amts- / Vollstreckungshilfeersuchen zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen etc.) Ihnen gegenüber.
Die Vollstreckung wird durch den Vollstreckungsinnendienst mit an Sie gerichteten Zahlungsaufforderungen, mit Pfändungen beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge, Pfändung von Einkommen beim Arbeitgeber, Pfändung von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie ggf. Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) und weiteren Maßnahmen durchgeführt. Der Vollstreckungsaußendienst sucht Sie persönlich mit Vollstreckungsaufträgen über die jeweils zu vollstreckenden Forderungen der Stadt Frechen oder Forderungen Dritter auf und erwartet eine Barzahlung vor Ort.
Zur Abwehr der Vollstreckung werden Zahlungen gerne entgegengenommen. Diese können Sie wie jede andere Zahlung vornehmen (bar oder unbar mit Angabe des Vollstreckungskennzeichens der jeweiligen Forderung). In diesem Fall ist eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde hilfreich, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die in der Zahlungsaufforderung, Pfändung oder Vollstreckungsankündigung genannte/n MitarbeiterInnen.
SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift seit 01.02.2014
Hier finden Sie Informationen der Deutschen Bundesbank zu den seit 01.02.2014 geltenden Vorgaben betreffend SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften (SEPA: Single Euro Payments Area , einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
Kontakt
- 02234 5011221
- 02234 5011514
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Gabriele Sonntag
Abteilungsleitung
Raum 401
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |