Auch wenn die mitunter spektakuläre Einsatztätigkeit der Feuerwehr in der Wahrnehmung der Bevölkerung überwiegt, kommt der Prävention von Brand- und Schadenereignissen eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Der Gesetzgeber weist den Brandschutzdienststellen wesentliche Aufgabenbereiche des vorbeugenden Brandschutzes zu. Die Brandschutzdienststellen dienen hier unter anderem der Abwehr konkreter Gefahren, die durch den vorhandenen oder geplanten Gebäudezustand und/oder besondere Betriebsabläufe entstehen können. Dazu gehören bauliche, anlagentechnische und betriebliche Handlungen, die eine Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer verhindern, eine schnelle Rettung von Menschen und Tieren sicherstellen, sowie eine wirksame Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglicht.
Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987
Gefahrenvorbeugung
Der Bereich Vorbeugende Gefahrenabwehr beschäftigt sich mit Maßnahmen, die helfen sollen Brände zu vermeiden, die Bevölkerung über etwaig notwendig werdenden Verhaltensweisen zu informieren, Kontrolle von Fachplanern in Form von Beratungen, verfahrensbegleitende Beratung der Bauordnungsbehörden; aber auch mit der notwendigen Informationsaufbereitung und Weitergabe an die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung unter erschwerten Bedingungen, bei denen der Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen wird.