Corona-Schutzverordnung u.a.
Hier folgen die aktualisierten Fassungen zur Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchVO) sowie die Rechtsverordnung. (Bearbeitung / Aktualisierung erfolgte am 8. Januar 2021)
Coronaschutz-Verordnung
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) - gültig ab 25. Januar 2021
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO NRW) - gültig ab 15. Januar 2021
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektiosschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 18. Dezember 2020
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten in Regionen mit erhöhter Infektionszahlen (Coronaregionalverordnung - CoronaRegioVO) - gültig ab 19. Januar 2021
Quarantäne
- Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Quarantäneverordnung NRW (Stand: 19. Januar 2021)
- Begleitende FAQ zur QuarantäneVO NRW (Stand: 18. Dezember 2020)
- Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung: Flyer für Patienten und Angehörige
- Coronavirus SARS-CoV-2 Verhaltensregeln und -empfehlungen für die häusliche Quarantäne
Coronaeinreiseverordnung (Stand: 21. Dezember 2020)
FAQ - Impfungen
Corona-Schutzimpfung
Warum sollte ich mich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen?
Die Impfung dient dem Gesundheitsschutz und dem Schutz der Mitmenschen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat leider zu oft eine tödliche Wirkung, gerade in der Generation der Über-80-Jährigen.
Was ist der Zweck der Corona-Impfung?
Derzeit gibt es keine ausreichend wirksamen Medikamente zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung. Die im Zulassungsverfahren befindlichen Impfstoffe sind die erste echte Chance, die Infektionskrankheit auf medizinischem Wege beherrschbar zu machen. Die Impfung soll dafür sorgen, dass sich weniger Menschen erkranken und es so weniger schwere Krankheitsverläufe gibt. Nur so gelingt der Weg aus der Pandemie.
Muss ich mich impfen lassen?
Nein. Die Impfung ist freiwillig.
Kostet mich die Impfung etwas?
Nein, für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Kosten für die Medizinprodukte (Spritzen und Kanülen) übernehmen die Länder. Darüber hinaus teilen sich die Länder mit dem Bund die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren.
Wann geht es in Nordrhein-Westfalen los?
Sobald ein Impfstoff zugelassen wird, werden die verfügbaren Impfdosen auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt. Die Bundesregierung verteilt die Impfdosen dann entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Bundesländer. Die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen sind startbereit und beginnen dann umgehend mit der Arbeit.
Wer wird zuerst geimpft – und warum?
Es ist wichtig, dass zunächst besonders vulnerable Gruppen (ältere Menschen oder Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen) zuerst geimpft werden. Sie sind durch das SARS-CoV-2-Virus besonders stark gefährdet, weil die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt und für sie eine hohe Lebensgefahr besteht.
Hinzu kommt Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen – etwa in den Notaufnahmen und Intensivstationen der Krankenhäuser sowie in der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Über die genaue Reihenfolge entscheidet die „Ständige Impfkommission“ (STIKO) der Bundesregierung. Sie ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt und entwickelt die Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei berücksichtigt die STIKO nicht nur den Nutzen für die geimpfte Einzelperson, sondern auch für die gesamte Bevölkerung.
Ist die Impfung von so vielen Menschen in kurzer Zeit überhaupt möglich?
Im deutschen Gesundheitsystem erfolgen jedes Jahr Impfungen in hoher Anzahl. Gutes Beispiel dafür sind die jährlichen Grippeschutzimpfungen.
Bei der Corona-Impfung kommt es wesentlich darauf an, zügig ältere und besonders gefährdete Menschen zu impfen. Hierzu werden neben dem Aufbau von Impfzentren auch mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen kommen, um dort die betroffenen Personengruppen (Bewohner und Personal) zu impfen. Diese Impfteams werden von den Impfzentren vor Ort koordiniert.
Das Personal in Krankenhäusern kann durch Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Krankenhauses geimpft werden.
Reicht eine Impfung aus?
Nein, die Corona-Schutzimpfung muss im Abstand weniger Wochen zweimal durchgeführt werden. Sonst ist sie nicht wirksam.
Warum wird es Impfzentren geben?
Impfzentren können einen guten organisatorischen Ablauf gewährleisten und sicherstellen, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe korrekt gelagert und angewendet werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden.
Hinzu kommt, dass in Impfzentren, in denen täglich hunderte Menschen geimpft werden, Impfstofflieferungen in großen Mengen aufgebraucht werden – bevor sie verfallen. Ihre Haltbarkeit ist nach bisherigem Wissensstand sehr begrenzt.
Eine Übersicht über die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dieser Seite.
In welchen Zeiträumen werden die Zentren geöffnet sein?
Die Impfzentren sollen sieben Tagen pro Woche von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. In der Startphase können in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffs abweichende Öffnungszeiten vorgesehen werden.
Wie ist die Terminvergabe organisiert?
Geplant ist, bundesweit die Telefonnummer 116 117 für die Vergabe von Coronaschutz-Impfterminen zu nutzen. Zudem wird es eine Internetseite und eine App für Smartphones geben, über die eine Terminvereinbarung möglich sein soll. In Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Aufgabe.
Kann ich mir schon jetzt einen Termin geben lassen?
Nein, eine Terminvergabe ist erst möglich, wenn den Impfzentren der Impfstoff zur Verfügung steht.
Wann kann ich mich impfen lassen?
Das hängt sehr von Ihrem Alter und von Ihrem Beruf ab. Zunächst sollen die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdeten Menschen geimpft werden, dann Schritt für Schritt alle anderen Personengruppen. Die Reihenfolge gibt die „Ständige Impfkommission“ beim Robert Koch-Institut vor.
Können Berufsgruppen der sogenannten kritischen Infrastruktur mit einer frühen Impfung rechnen?
Ja, Menschen aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur – beispielsweise Polizei und Feuerwehr – sind die Basis dafür, dass das öffentliche Leben und der Staat funktionieren. Deshalb werden sie prioritär geimpft. Allerdings erfolgt die Priorität nachrangig zu besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit hohem Lebensalter.
Kann der Impfstoff überhaupt gelagert und ausreichend gekühlt werden?
Die logistischen Fragen sind anspruchsvoll. Es wird aber alles daran gesetzt, diese zu lösen. Der Impfstoff ist nur eine kurze Zeit bei Raumtemperatur haltbar, die dafür erforderlichen Kühlsysteme werden zum Einsatz kommen.
Kann ich mich freiwillig melden, um in einem Impfzentrum zu unterstützen?
Freiwillige sind auch in den Impfzentren willkommen. Sie können dort über die Kassenärztlichen Vereinigungen als medizinisches Personal unterstützen oder sie können bei der Organisation der Impfungen im Impfzentrum ihren Beitrag leisten. Interessierte an einer Vermittlung in ein Impfzentrum im Rahmen der Freiwilligkeit werden gebeten, sich auf der Seitewww.freiwilligenregister-nrw.de zu registrieren. Dort sind auch weitere Informationen eingestellt.
Wie lange muss ich noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Das ist zum heutigen Zeitpunkt schwer zu sagen. Der Mund-Nasen-Schutz dient dem eigenen Schutz, aber auch dem Schutz der Mitmenschen. Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, wird auch das öffentliche Leben wieder schrittweise zu einer Normalität zurückkehren können.
Wann ist das Coronavirus SARS-CoV-2 besiegt?
Das Coronavirus wird unser Leben noch einige Zeit bestimmen. Erst wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und viele Menschen gegen das Virus geimpft sind, wird es sehr wahrscheinlich möglich sein, dass wir mit dem Virus genauso leben können wie mit anderen Viruserkrankungen auch.
Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache
Lagekarte des Rhein-Erft-Kreises zum Infektionsgeschehen in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
Bund und Länder haben sich auf einen Lockdown bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021, verständigt.
Es besteht unverändert ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus. Somit bleibt es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden.
Schule
Maskenpflicht an Grundschulen in Unterrichts- und Betreuungsräumen Allgemeinverfügung regelt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) außerhalb des eigenen Sitzplatzes
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) ist nun auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen der Frechener Grundschulen verpflichtend geregelt. Auf Anregung der Frechener Schulleiterkonferenz hat die Stadt Frechen diese Verpflichtung in einer so genannten Allgemeinverfügung festgelegt ( https://www.stadt-frechen.de/vv/2020/Amtsblatt-05-11-2020.pdf).
Somit ist das Tragen der Masken ab sofort auch außerhalb des eigenen Sitzplatzes in Unterrichts- und Betreuungsräumen für das Lehrpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler und das Betreuungspersonal verpflichtend.
In einigen Frechener Grundschulen war eine solche Regelung bereits durch die Schulverantwortlichen, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler verabredet. Nun ist diese Regelung an allen 7 Grundschulen in Frechen verpflichtend.
Kitas und Kindertagespflege
Offizielle Information vom Land NRW zur Aufnahme des Regelbetriebs
Alle Details zur Öffnung sind nachzulesen in der offiziellen Information des Land NRW (s.u.).
- Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie
- Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (gültig ab 11. Januar 2021)
- Fragen und Antworten zum eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung nach Maßgaben des Infektionsschutzes (Stand: 09. Juni)
- Ministerschreiben Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar 2021
- Ministerschreiben Kindertagespflege im Pandemiebetrieb (08.12.2020)
- Ministerschreiben Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb (8.12.2020)
Städtische Kinder- und Jugendeinrichtungen
Im Zuge der bundesweit geltenden Einschränkungen, die dabei helfen sollen die Infektionsdynamik in der Corona-Pandemie zu unterbrechen, bleiben auch die städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen geschlossen. Betroffen sind der Abenteuerspielplatz, das Kinder- und Jugendzentrum Deluxe und auch das Kinder- und Jugendzentrum „Habbeltown“. Die Schließung gilt bis einschließlich 31. Januar 2021.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kinder- und Jugendeinrichtungen bleiben weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Zusätzlich nutzen die Einrichtungen ihre Social-Media-Accounts (z.B. instagram), um mit den Kindern und Jugendlichen weiterhin in Kontakt zu bleiben. Weitere Informationen gibt es auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
Städtische Veranstaltungen
Die Stadt Frechen hat bis auf Weiteres alle Veranstaltungsstätten (Stadtsaal / Haus am Bahndamm / Aula Edith-Stein-Schule Buschbell / Willi-Giesen-Halle Grefrath) geschlossen und darüber hinaus alle städtischen Veranstaltungen abgesagt.
Informationen für Unternehmen
Verwaltung
Wir schränken den Publikumsbetrieb ein
Wir schränken den Publikumsbetrieb ein und vermeiden so Wartezeiten in größeren Gruppen.
Bürgerinnen und Bürger werden aktuell darum gebeten, sich mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ausschließlich telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummern und Emails der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gibt es unter beigefügtem Link mit dem Titel "Rathaus Online".
Betriebs- und Wertstoffhof beim Stadtbetrieb
Betriebs- und Wertstoffhof wird bis einschließlich 31. Januar 2020 geschlossen
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Mitte Dezember beschlossenen Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und in Teilen auch zu verschärfen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Stadtbetrieb Frechen GmbH dazu gezwungen, weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten, um das Infektionsrisiko für das Personal und die Kunden weiter zu reduzieren.
Um die reguläre Hausmüllentsorgung sowie die Sperrmüll-, Papier-, Bio- und LVP-Sammlung im Stadtgebiet mit unserem Personal weiter aufrechterhalten zu können, sind demnach die folgenden Maßnahmen geboten:
I.
Der Publikumsverkehr auf dem Betriebsgelände der Stadtbetrieb Frechen GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 10-12, wird bis zum 31. Januar 2021 eingestellt.
Das heißt zum Beispiel, dass die persönliche Abholung von gelben Säcken und Beistellsäcken für Restmüll- u. Gartenabfälle, die Ausleihe von Absperrmaterial oder Barzahlung von Sperrmülltaxis nicht mehr möglich ist.
Die Abfallberatung steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden selbstverständlich telefonisch gerne zu Verfügung. Sperrmülltermine können weiterhin telefonisch vereinbart werden.
II.
Die Schließung des Wertstoffhofes für die wöchentliche „Samstags-Annahme“ (von 09:00 bis 14:00 Uhr) verlängert sich ebenfalls bis zum 31. Januar 2021.
Multilingual information about the Coronavirus
Vereine
Sportbetrieb / Umgang mit Veranstaltungen
Die Stadt Frechen hat bis auf Weiteres die städtischen Sportaußenanlagen sowie alle Veranstaltungsstätten (Stadtsaal / Haus am Bahndamm / Aula Edith-Stein-Schule Buschbell / Willi-Giesen-Halle Grefrath) geschlossen und darüber hinaus alle städtischen Veranstaltungen abgesagt.
Großveranstaltungen (Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmes, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals, ähnliche Festveranstaltungen) bleiben bis auf Weiteres untersagt.