Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 F Neubau Kreissparkasse - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlass und Ziel der Planung
Die Kreissparkasse unterhält in der Fußgängerzone der Frechener Innenstadt eine sanierungsbedürftige Regionalfiliale. Durch einen Grundstückstausch mit der Stadt Frechen erhält die KSK die Möglichkeit, ein modernes Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Damit kann die Regionalfiliale am Standort Frechen erhalten bleiben und die Fußgängerzone wird durch ein hochwertiges Gebäude und die Erweiterung des Vorplatzes aufgewertet sowie das innerstädtische Wohnangebot für unterschiedliche Zielgruppen erweitert.
Das Projekt wurde am 05.04.2022 vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Köln einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss wurde die PARETO GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kreissparkasse Köln, mit der Projektsteuerung beauftragt.
Plangebiet und Geltungsbereich
Die Konkretisierung der Planung bedingt jedoch die Änderung des Geltungsbereiches des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Im nördlichen Bereich der Sternengasse wurden Teilflächen herausgenommen, da hier keine planerischen Eingriffe mit dem Vorhaben verbunden sind. Im südlichen Bereich der Sternengasse wurde der Geltungsbereich um die vorhandenen Stellplätze erweitert, da hier im Rahmen der Planung eine Neuordnung vorgesehen ist.
Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin das östlich an die Hauptstraße angrenzende Grundstück erworben, um dieses in die Planung einzubeziehen. Dieser Bereich war jedoch bereits zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes reduziert sich somit von ca. 3.586 m² auf ca. 3.495 m². Das Grundstück der Vorhabenträgerin vergrößert sich durch den Erwerb des Nachbargrundstücks von ca. 1.561 m² auf ca. 1.880 m². Das dort vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll im Rahmen der Planung abgebrochen und neu beplant werden. Zusätzlich plant die Kreissparkasse Köln den Erwerb des Flurstücks 3372 mit 19 m², so dass sich die Gesamtfläche auf 1.899 m² erhöht.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 18.1 F sowie dessen 2. Änderung. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Die Kreissparkasse ist bereit, sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur vollständigen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten zu verpflichten.
Wesentliche Planinhalte
Bebauung & Nutzungen
Im Erdgeschoss sind Räumlichkeiten für die neue Regionalfiliale mit Firmenkundenberatung sowie für den Regionalvorstand des Rhein-Erft-Kreises vorgesehen. Im 1. und 2. OG sollen – anders als noch zum Aufstellungsbeschluss – keine Büroflächen, sondern ausschließlich Wohnungen errichtet werden. Alle Wohnungen sind als Mietwohnungen vorgesehen. Im südlichen Gebäuderiegel entlang der Karl-Göbels-Straße ist geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Eine Regelung hierzu erfolgt im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Des Weiteren ist unter dem Gebäude eine Tiefgarage geplant, deren Zufahrt sich – wie im Bestand – an der südlichen Karl-Göbels-Straße befindet.
Die geplante oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) erhöht sich gegenüber dem Planungsstand zum Aufstellungsbeschluss von insgesamt ca. 5.910 m² auf ca. 6.500 m². Davon entfallen voraussichtlich ca. 4.615 m² auf die Wohnnutzung und ca. 1.910 m² auf die gewerbliche Nutzung (KSK-Regionalfiliale).
Freiraum
Der Innenhof soll als begrünter Wohnhof gestaltet werden, der den Bewohner:innen des Gebäudes als Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht. Die gemäß Wohnraumförderbestimmungen erforderlichen Grünflächen können aufgrund der knappen Flächen voraussichtlich nicht nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Spielflächen. Mit dem nahegelegenen Spielplatz an der Synagoge und den entsprechenden straßenbegleitenden Spielen in der Fußgängerzone können die erforderlichen Funktionen jedoch abgedeckt werden.
Erschließung
Von den bestehenden 17 öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum der Karl-Göbels-Straße können 7 Stellplätze erhalten werden. Die restlichen 10 Stellplätze werden durch das Vorhaben überplant und durch 9 neue Stellplätze (in Form von Senkrechtparkern entlang der Karl-Göbels-Straße) ersetzt. Damit stehen der Öffentlichkeit nach Fertigstellung insgesamt 16 Stellplätze zur Verfügung. Ein öffentlicher Stellplatz muss auf Grund der Erfordernisse der Anfahrbarkeit der Behindertenstellplätze entfallen.
Der vorhandene öffentliche Trafo, der die Innenstadt versorgt und derzeit im Gebäude der KSK verortet ist, soll auf Wunsch der Westnetz AG im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Die neue Aufstellfläche des Trafos soll in der Sternengasse liegen. Der genaue Standort wird noch definiert.
Der neue Kundentrafo zur Versorgung des Neubaus soll ebenfalls außerhalb des Gebäudes jedoch auf eigenem Grundstück angeordnet werden. Die Trafostation soll im Bereich der TG-Zufahrt und der temporären Müllaufstellfläche positioniert werden. Inwieweit eine Verkleidung oder Eingrünung des Trafos möglich ist, wird geprüft.
Sowohl für die Neuordnung der Stellplätze, als auch für die Anordnung der Trafostation ist ein Grundstückstausch zwischen der Stadt Frechen und der Vorhabenträgerin in einem Umfang von ca. 250 m² vorgesehen, der im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt wird.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Öffnet in einem neuen Tab) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 07.11.2023 bis einschließlich 21.11.2023
über die Informationen und Unterlagen auf dieser Website sowie über einen Aushang
im Foyer des Rathauses
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30
Stellungnahmen können per E-Mail an Lea.HerbrichStadt-Frechende abgegeben werden. Auskünfte zur Bauleitplanung erteilt Frau Herbrich in der Abteilung Stadtplanung und Geo-Information, Zimmer 300, Tel.: 02234 501-1361, während der Sprechzeiten (Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr sowie Do 14.00-17.30 Uhr). Hier können Stellungnahmen auch zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen auf postalischem Weg sind zu richten an:
Stadt Frechen
Die Bürgermeisterin
Abt. Stadtplanung und Geo-Informationen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung zur Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Frechen.
Datenschutzhinweis: Bauleitplanplanungen sind öffentliche Planungen. Daher werden in der Regel alle eingehenden Äußerungen und Stellungnahmen einschließlich der enthaltenen personenbezogenen Angaben in öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates beraten und entschieden, soweit dies die Einsender nicht ausdrücklich einschränken.