Insgesamt gibt es 10 Friedhöfe: St. Audomar (Hauptfriedhof), Evangelischer Friedhof, Bachem, Buschbell-alt, Buschbell-neu, Königsdorf-Süd, Königsdorf-Nord, Habbelrath, Grefrath, Judenfriedhof.
Es wird unterschieden zwischen Wahlgräbern, Reihengräbern, Erd- und Urnengräbern, Tiefgräbern, anonymen und pflegefreien Gräbern.
Gibt es Öffnungs- bzw. Schließzeiten?
Öffnungszeiten: 1.März - 30.September 7:00 - 20:30 Uhr, 1.-31.Oktober 7:00 - 19:00 Uhr, 1.November bis 28.Februar 7.00 - 17.30 Uhr. Auf den Friedhöfen St. Audomar, Bachem, Buschbell alt + neu gibt es einen Schließdienst.
Kann man Gräber im Voraus erwerben?
Nein, ein Grab kann nur anlässlich einer Bestattung erworben werden.
Wie lange bleibt ein Grab bestehen?
Dies richtet sich nach der gesetzlichen Ruhezeit. Zunächst werden Gräber grundsätzlich für die Zeit von 20 Jahren erworben, Kindergräber für 15 Jahre. Wahlgräber können nach Ablauf der ersten zwanzig Jahre nach Wunsch für ein oder mehrere Jahre verlängert werden; bei einer Verlängerung ohne Bestattungsfall jedoch für maximal 20 Jahre. Bei Reihengräbern und Kindergräbern ist keine Verlängerung möglich.
Wie lang sind die Ruhezeiten nach Beerdigungen?
Erwachsene 20 Jahre, Kinder (unter 5 Jahren) 15 Jahre
Wie wird man z.B. auf den Ablauf eines Grabes aufmerksam gemacht?
Die Friedhofsverwaltung führt den Nachweis, zu welchem Zeitpunkt Gräber ablaufen. Die Nutzungsberechtigten der Wahlgrabstellen werden mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich über diesen Umstand informiert und haben die Möglichkeit der Verlängerung. Die Nutzungsberechtigten der Reihengrabstellen werden ebenfalls mindestens 3 Monate vor Ablauf über Aufkleber auf den Grabsteinen und Aushänge im Schaukasten des Friedhofs informiert.
Kann ein Grab vorzeitig zurückgegeben werden?
Ja. Hier wird jedoch unterschieden, ob noch Ruhezeiten vorhanden sind oder nicht. Sofern dies der Fall ist, muss ab dem Zeitpunkt der Rückgabe bis zum Ablauf der Ruhezeit ein jährlicher Betrag für Pflegekosten im Voraus entrichtet werden. Die Grabstelle wird dann von der Stadt eingesät und gepflegt. Außerdem muss immer der Stein und / oder die Einfassung entfernt werden. Die geschieht entweder durch Beauftragung der Stadt oder durch den Nutzungsberechtigten selbst.
Was passiert mit den Gebeinen nach Ablauf der Nutzungszeit?
Nichts. Die Gebeine und Urnen verbleiben in der Grabstätte, auch wenn diese oberirdisch abgeräumt wurde.
Welche Kosten fallen für eine Beerdigung an?
Zunächst die Nutzungsgebühren für das Grab. Hinzu kommen Kosten für den Grabaushub einschließlich der Beisetzung. Außerdem können noch Kosten für die Nutzung der Trauerhalle und der Leichenhalle (Kühlung) hinzukommen. Bei der Beauftragung eines Bestatters entstehen natürlich zusätzliche „nicht-städtische" Kosten.
Muss ein Bestatter beauftragt werden?
Nein, nicht zwingend. Die Formalitäten können auch von den Angehörigen selbst erledigt werden. Jedoch ist es hierzulande üblich, Bestattungsunternehmen zu beauftragen, da diese über die nötige Erfahrung und Fachkenntnis auch in speziellen Fragen verfügen.
Was sind die häufigsten Bestattungsformen?
Dies ist natürlich die „klassische" Erdbestattung, das heißt, der Leichnam wird in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Die Anzahl der Feuerbestattungen, mit der Beisetzung der Asche in einer Urne ist stark gestiegen. Auch die Anzahl der anonymen und pflegefreien Bestattungen hat deutlich zugenommen.
Was passiert, wenn keine Angehörigen mehr da sind?
Nach dem Ordnungsbehördengesetz wird dann zunächst das Ordnungsamt der Stadt Frechen tätig und sorgt für eine zügige Bestattung. Im Nachhinein wird dann jedoch weiter versucht, Angehörige zu ermitteln. Sofern man keine Angehörigen hat oder diesen die Bestattung nicht überlassen möchte, kann man bei einem Bestatter seines Vertrauens zu Lebzeiten einen sogenannten Vorsorgevertrag abschließen und alle Angelegenheiten im Voraus regeln. Informationen hierzu geben die Bestatter.
Welcher Grabschmuck ist erlaubt?
Grundsätzlich sind alle natürlichen und verrottbaren Materialien, z.B. Blumen, Pflanzen, kleine Sträucher erwünscht. Nicht erlaubt ist Grabschmuck aus Kunststoff sowie die Abdeckung mit Kieselsteinen.
Sind Ganzabdeckungen zulässig?
Nein. Nach der zurzeit gültigen Friedhofssatzung darf bei „normalen" Gräbern lediglich 1/3 der Gesamtfläche abgedeckt werden, bei Urnengräbern maximal die Hälfte. Größere Abdeckungen sind nicht erlaubt, da dadurch der Verwesungsprozess beeinträchtigt wird. Die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung vorhandenen Anlagen haben natürlich Bestandsschutz.
Darf man mit dem Auto auf den Friedhof?
Grundsätzlich darf der Friedhof nicht befahren werden. Ausnahmen hiervon gelten z. B. für gehbehinderte Mitbürger. Hierzu bedarf es aber der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung unter Vorlage entsprechender Nachweise.
Ist es erlaubt, auf Friedhöfen Katzen zu füttern?
Nein, das ist verboten. Exkremente werden von den Tieren z.T. auf Gräbern verscharrt und Katzen räubern das Junggelege der Singvögel.
Ist das Mitführen von Hunden (außer Blindenhunden) erlaubt?
Nein, das ist gemäß Friedhofssatzung ausgeschlossen. Der Friedhof sollte ein Ort der Besinnung sein und bleiben.
Wird etwas gegen die Kaninchen auf den Friedhöfen unternommen?
Die Friedhöfe werden außerhalb der Schonzeit durch einen beauftragten Jäger bejagt, um Schäden durch Kaninchen zu vermeiden. In der Schonzeit ist das Abschießen der Tiere nicht erlaubt.
Dient der Friedhof auch anderen Zwecken?
Friedhöfe dienen vielen Menschen auch als Ort der Ruhe und Erholung im Sinne einer parkähnlichen Anlage. Die Stadt Frechen ist, bemüht ihre Anlagen in gutem Zustand zu halten und wertet sie z. B. durch saisonale Bepflanzung auf. Bei Neupflanzungen wird Wert auf einheimische, ökologisch sinnvolle Pflanzen gelegt. Neben allen Pflichtaufgaben kommt auch der Umweltschutz nicht zu kurz, so werden z. B. Nistkästen aufgehängt und regelmäßig gereinigt, um Singvögeln Nistmöglichkeiten zu bieten.
Diese Seite teilen:
Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.