Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, in dem stadtgesellschaftlichen Kräftedreieck "Politik", "Bürger" und "Verwaltung" mit den dort vorhandenen konkreten Interessen und Wertvorstellungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken. Als Grundlage für weitere formelle Planverfahren werden aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung erarbeitet. Da diese Planungen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, werden sie auch als informelle Planungen bezeichnet. Zu den informellen Planungen zählen neben dem Stadtentwicklungsplan und dem Rahmen- oder Konzeptplan auch fachspezifische Untersuchungen wie das Einzelhandelskonzept, der Verkehrsentwicklungsplan oder das Vergnügungsstättenkonzept.
Einzelhandelskonzept
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Frechen wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 17.04.2018 (zuständig gemäß § 5 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Frechen) zum zweiten Mal fortgeschrieben.
Ziel des Konzeptes, das im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, ist die Steuerung der Ansiedlung und räumlichen Veränderung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet. Wesentliche Instrumente hierzu sind die Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen sowie der sog. Frechener Sortimentsliste. Schwerpunkt der zweiten Fortschreibung ist ferner der planungsrechtliche Umgang mit dezentralen Einzelhandelsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.
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50226 Frechen
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Buslinien 145, 710, 731, 783, 960, 964, 965, 976, 977, 980
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Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Frechen wurde durch den Rat der Stadt in der Sitzung vom 08.10.2019 als informelles Entwicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Es ist somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen in die Abwägung als Belang einzustellen.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept verfolgt einen zweifachen Ansatz, indem zu Einen Aussagen zu quantitativen Gewerbeflächenbedarfen für die Stadt getroffen werden, welche mit den planungsrechtlich gesicherten und/oder unbebauten Gewerbeflächenangeboten abgeglichen werden. Zum Anderen werden den bestehenden und geplanten Gewerbestandorten qualitative Profile zugewiesen, die eine Entwicklungsrichtung, u.a. für die kommunale Bauleitplanung, vorgibt.
Als Umsetzungsbeispiel dieser Profilierung wird ein wichtiger Entwicklungsbereich des ehem. Steinzeug-Keramo-Areals/Bonnstraße im Rahmen einer städtebaulichen Studie vertieft untersucht.
Ziel des Konzeptes, das im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, ist die Steuerung der Ansiedlung und räumlichen Veränderung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet. Wesentliche Instrumente hierzu sind die Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen sowie der sog. Frechener Sortimentsliste. Schwerpunkt der zweiten Fortschreibung ist ferner der planungsrechtliche Umgang mit dezentralen Einzelhandelsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.
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Rahmenplan Innenstadt
Rahmenplan Innenstadt
Die Frechener Innenstadt ist ein Stadtraum, der vor mehr als hundert Jahren entstand. Trotz aller (oft unkoordinierter) Entwicklungen in der Vergangenheit existiert er bis in seinen Grundzügen bis heute. Ziel ist es, diesen Raum so weiterzuentwickeln, dass er vor dem Hintergrund der wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen erfolgreich fortbestehen kann.
Die zentralen Themen, die sich in den vergangenen Jahren für die Stadtentwicklung in Frechen herauskristallisiert haben, sind der demografische Wandel, neue Betriebsformen im Einzelhandel und bei den Dienstleistungen sowie der verstärkte Umwelt- und Klimaschutz. Der "Rahmenplan Innenstadt" soll dabei städtebauliche Entwicklungsziele als Ganzes formulieren. Ein derartiges Instrument fehlte bislang.
Am 30.08.2017 fand im Stadtsaal eine öffentliche Bürgerveranstaltung zum Rahmenplan statt. Hier wurde zunächst der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Im Anschluss bestand für die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, offene Fragen mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern sowie eigene Ideen einzubringen. Hierauf aufbauend erfolgte am 13.01.2018 ein Workshop mit dem Ziel, die vorliegenden Ergebnisse zu vertiefen und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln.
Am 03.12.2020 beschloss der Ausschuss für Stadtplanung und Strukturwandel den Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.
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Rahmenplanung Buschbell/Hücheln/Ulrichstraße
Rahmenplanung Buschbell/Hücheln/Ulrichstraße
Nach Errichtung der Ortsumgehung Buschbell/Hücheln besteht nun die Möglichkeit einer städtebaulichen und verkehrsplanerischen Aufwertung der zentralen Ortsbereiche Buschbell/Hücheln, die sich im wesentlichen entlang der Ulrichstraße erstrecken. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit unter Beteiligung von interessierten AnwohnerInnen einen Rahmenplan zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raums in den Stadtteilen. Ziel des Rahmenplans ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit, die Verbesserung der Nahbereichsmobilität sowie eine barrierearme Gestaltung des Straßenraums.
Am 09.11.2019 wurde ein Stadtteilspaziergang durchgeführt, auf dem interessierte BürgerInnen Schwächen im öffentlichen Raum benennen und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen konnten.
Diese Anregungen und Vorschläge sollen nun in einem Workshop weiter ausgearbeitet, ggf. ergänzt und priorisiert/bewertet werden. Der Vertiefungsworkshop findet am Mittwoch, 11.12.2019, um 18 Uhr im Pfarrsaal St. Ulrich, Kirchenkamp 8, statt. Alles Interessierten sind herzlich eingeladen teilzunehmen und ihre Meinungen, Ideen und Wünsche einzubringen.
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Steuerungskonzept Vergnügungsstätten
Für die Stadt Frechen gibt es ein gesamtstädtisches Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten, welches der Rat der Stadt am 03.07.2012 beschloss. Die ergänzende Fortschreibung des Konzepts beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung am 26.01.2016.
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Verkehrsentwicklungsplanung
In seiner Sitzung am 22.11.2016 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung den Verkehrsentwicklungsplan 2016. Dieser soll den weiteren städtischen Verkehrs(entwicklungs)planungen zu Grunde gelegt werden.
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Energetische Stadtsanierung
Um das Ziel der Energiewende zu erreichen, setzen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW-Bankengruppe u. a. auf das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“.