Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, in dem stadtgesellschaftlichen Kräftedreieck "Politik", "Bürger" und "Verwaltung" mit den dort vorhandenen konkreten Interessen und Wertvorstellungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken. Als Grundlage für weitere formelle Planverfahren werden aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung erarbeitet. Da diese Planungen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, werden sie auch als informelle Planungen bezeichnet. Zu den informellen Planungen zählen neben dem Stadtentwicklungsplan und dem Rahmen- oder Konzeptplan auch fachspezifische Untersuchungen wie das Einzelhandelskonzept, der Verkehrsentwicklungsplan oder das Vergnügungsstättenkonzept.
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt (InHK)
Start der integrierten Entwicklung in der Innenstadt
Die Stadt Frechen steht heute und zukünftig vor vielen Herausforderungen. Vielfältige städtebauliche, soziale sowie ökologische und ökonomische Frage- und Problemstellungen zeigen, dass insbesondere die Innenstadt einem ständigen Wandel ausgesetzt ist.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Stadt Frechen aktiv und vorausschauend mit der Entwicklung in ihrer Innenstadt auseinander. Mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Frechen-Innenstadt sowie weiteren Gutachten und Detailplanungen liegen bereits Konzepte vor, die die Entwicklung der Gesamtstadt und insbesondere der Frechener Innenstadt beschreiben. Vielfältige Maßnahmen zur Aufwertung wurden mit den Konzepten angestoßen oder bereits umgesetzt. Zur Bündelung und Konkretisierung der vorliegenden Ideen werden die Inhalte und Ziele der bestehenden Konzepte nun in einem Integrierten Handlungskonzept (InHK) für die Innenstadt zusammengefasst. Mit der Erarbeitung des InHK für die Innenstadt wurde das Stadtplanungs- und Architekturbüro Pesch und Partner Architektur Stadtplanung GmbH aus Dortmund beauftragt. Die Ergebnisse des Städtebaulichen Rahmenplans sowie der anderen Konzepte bilden dabei die Grundlage der Ausarbeitung und sollen weiterverfolgt werden.
Was ist ein InHK?
Ein InHK gibt als langfristig angelegtes Planungskonzept Leitziele für die Entwicklung der Innenstadt Frechens vor. Grundlegendes Merkmal des InHK ist die Einbeziehung aller relevanten Fachplanungen sowie die Ausarbeitung konkreter Entwicklungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass das Konzept alle Themen mit Belang für die Entwicklung der Innenstadt einbindet, abwägt und konkrete Projektvorschläge unter Berücksichtigung von Umsetzungshorizont und Finanzierung liefert. Das InHK bildet dabei die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln von Bund und Land.
Wesentliche Eigenschaft des InHK ist es, soziale, ökonomische, ökologische, verkehrliche, demografische, kulturelle, städtebauliche und viele weitere Themen der Stadtentwicklung zu bündeln und miteinander zu kombinieren. Die Innenstadt wird als Ganzes betrachtet und dabei auch die Einbettung in die Gesamtstadt und die Region berücksichtigt. Das InHK dient somit als übergeordnete Grundlage für zukünftige Planungen in der Frechener Innenstadt.
Wie läuft die Erarbeitung des InHK ab?
Der inhaltliche Aufbau des Konzeptes orientiert sich an dem Leitfaden „Integrierte Handlungskonzepte in der Stadtentwicklung“ (MWEBWV NRW 2012) und der „Arbeitshilfe zur Erstellung von integrierten Handlungskonzepten“ des Landes NRW (MBWSV NRW 2016). Demnach gliedert sich das InHK in fünf Abschnitte: Ermittlung von Grundlagen; Analyse des Status-Quo; Aufzeigen von Zielen und Leitlinien der Entwicklung; Erarbeitung von Entwicklungsmaßnahmen mit Kosten- und Finanzierungsübersicht; Formulierung von Umsetzungsempfehlungen. Das Projekt startete im Sommer 2022 und soll im September 2023 enden.
Welche Projekte laufen parallel?
Das InHK baut auf vorhandenen Planungen, Gutachten und bereits erarbeiteten Projekten auf. Diese werden in das Entwicklungskonzept mit einbezogen und vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen um weitere Aspekte ergänzt. Insbesondere der Städtebauliche Rahmenplan für die Innenstadt von Frechen dient als umfängliche Grundlage des Erarbeitungsprozesses. Um den sich wandelnden Rahmenbedingungen und Erfordernissen jedoch gerecht zu werden, gilt es, die mit den Planwerken formulierten Ziele und Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen.
Wie können Sie sich beteiligen?
Die Erarbeitung des InHK erfolgt in engem Austausch mit der Politik, der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und weiteren Innenstadtakteur:innen. Auf diese Weise fließen Ihre Ideen direkt in den Erarbeitungsprozess mit ein.
Im Zuge der Erarbeitung des Städtebaulichen Rahmenplans wurden bereits vielfältige Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen dienen als Grundlage der Erarbeitung des InHK. Im weiteren Erarbeitungsprozess wird die Möglichkeit zur weiteren Einmischung und Diskussion gegeben sein. So wurde im Frühjahr 2023 eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung angeboten (siehe unten), um die bis dahin erarbeiteten Ziele und Entwicklungsvorschläge mit Ihnen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Zusätzlich werden Zwischenergebnisse mit der Stadtverwaltung und politischen Vertreter:innen besprochen. Über die Presse und das Internet wird über den laufenden Erarbeitungsprozess informiert.
Das InHK für die Innenstadt Frechen soll als übergeordnetes Konzept das planerische Handeln für die nächsten Jahre leiten. Es dient als Diskussions- und Anschauungsmaterial und soll sowohl die Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung als auch die breite Öffentlichkeit anregen, sich mit der örtlichen Entwicklung und ihren bestimmenden Einflussfaktoren auseinanderzusetzen. Insgesamt führt das InHK den eingeschlagenen Weg der behutsamen Stadtentwicklung fort und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne einer Gesamtperspektive für die zukünftige Entwicklung der Frechener Innenstadt auf.
Bürger:innenforum InHK Innenstadt
Kontakt
Ort
Stadtplanung und Geo-Informationen
Lea Herbrich
Sachbearbeitung (Stadtplanung)
Raum 300
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
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Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Rahmenplanung Buschbell/Hücheln/Ulrichstraße
Rahmenplanung Buschbell/Hücheln/Ulrichstraße
Nach Errichtung der Ortsumgehung Buschbell/Hücheln besteht nun die Möglichkeit einer städtebaulichen und verkehrsplanerischen Aufwertung der zentralen Ortsbereiche Buschbell/Hücheln, die sich im wesentlichen entlang der Ulrichstraße erstrecken. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit unter Beteiligung von interessierten AnwohnerInnen einen Rahmenplan zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raums in den Stadtteilen. Ziel des Rahmenplans ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit, die Verbesserung der Nahbereichsmobilität sowie eine barrierearme Gestaltung des Straßenraums.
Ende 2019 wurden ein Stadtteilspaziergang und ein Informationsworkshop durchgeführt, auf dem interessierte BürgerInnen Schwächen im öffentlichen Raum benennen und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen konnten. In der Zwischenzeit wurde durch die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro Stadtverkehr Entwürfe zur Gestaltung von zentralen Kreuzungsbereichen entlang der Ulrichstraße erstellt. Die Entwürfe sowie die weiteren Maßnahmen der Rahmenplanung wurden in einer Online-Veranstaltung am 18.05.2021 vorgestellt.
Die Präsentation der Veranstaltung sowie die Entwürfe stehen unten als Download zur Verfügung (grauer Kasten).
Sollte es interessierten Personen nicht möglich sein, an der Online- Veranstaltung teilzunehmen, so besteht im Nachgang zur Veranstaltung bis Freitag, 18.06., die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung (Herrn Müller) abzugeben.
Darüber hinaus werden die Entwürfe an den Schaufenstern des ehemaligen Edeka-/Spar-Marktes (Ecke Aegidiusstraße/Malzweg) in Hücheln ausgestellt.
Unter Berücksichtigung der Anregungen ist beabsichtigt, die Rahmenplanung im Herbst 2021 abzuschließen.
- Präsentation Online-Veranstaltung 18.05.2021 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Entwurf Kreuzung Ulrichstraße/Adam-Schall-Straße - Variante 1 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Entwurf Kreuzung Ulrichstraße/Adam-Schall-Straße - Variante 2 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Entwurf Kreuzung Ulrichstraße/Adam-Schall-Straße - Variante 3 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Entwurf Kreuzung Ulrichstraße/Burghofstraße (vor Kita Weltendecker) (Öffnet in einem neuen Tab)
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Einzelhandelskonzept
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Frechen wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 17.04.2018 (zuständig gemäß § 5 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Frechen) zum zweiten Mal fortgeschrieben.
Ziel des Konzeptes, das im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, ist die Steuerung der Ansiedlung und räumlichen Veränderung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet. Wesentliche Instrumente hierzu sind die Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen sowie der sog. Frechener Sortimentsliste. Schwerpunkt der zweiten Fortschreibung ist ferner der planungsrechtliche Umgang mit dezentralen Einzelhandelsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.
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Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Frechen wurde durch den Rat der Stadt in der Sitzung vom 08.10.2019 als informelles Entwicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Es ist somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen in die Abwägung als Belang einzustellen.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept verfolgt einen zweifachen Ansatz, indem zu Einen Aussagen zu quantitativen Gewerbeflächenbedarfen für die Stadt getroffen werden, welche mit den planungsrechtlich gesicherten und/oder unbebauten Gewerbeflächenangeboten abgeglichen werden. Zum Anderen werden den bestehenden und geplanten Gewerbestandorten qualitative Profile zugewiesen, die eine Entwicklungsrichtung, u.a. für die kommunale Bauleitplanung, vorgibt.
Als Umsetzungsbeispiel dieser Profilierung wird ein wichtiger Entwicklungsbereich des ehem. Steinzeug-Keramo-Areals/Bonnstraße im Rahmen einer städtebaulichen Studie vertieft untersucht.
Ziel des Konzeptes, das im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, ist die Steuerung der Ansiedlung und räumlichen Veränderung von Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet. Wesentliche Instrumente hierzu sind die Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen sowie der sog. Frechener Sortimentsliste. Schwerpunkt der zweiten Fortschreibung ist ferner der planungsrechtliche Umgang mit dezentralen Einzelhandelsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche.
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Rahmenplan Innenstadt
Rahmenplan Innenstadt
Die Frechener Innenstadt ist ein Stadtraum, der vor mehr als hundert Jahren entstand. Trotz aller (oft unkoordinierter) Entwicklungen in der Vergangenheit existiert er bis in seinen Grundzügen bis heute. Ziel ist es, diesen Raum so weiterzuentwickeln, dass er vor dem Hintergrund der wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen erfolgreich fortbestehen kann.
Die zentralen Themen, die sich in den vergangenen Jahren für die Stadtentwicklung in Frechen herauskristallisiert haben, sind der demografische Wandel, neue Betriebsformen im Einzelhandel und bei den Dienstleistungen sowie der verstärkte Umwelt- und Klimaschutz. Der "Rahmenplan Innenstadt" soll dabei städtebauliche Entwicklungsziele als Ganzes formulieren. Ein derartiges Instrument fehlte bislang.
Am 30.08.2017 fand im Stadtsaal eine öffentliche Bürgerveranstaltung zum Rahmenplan statt. Hier wurde zunächst der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Im Anschluss bestand für die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, offene Fragen mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern sowie eigene Ideen einzubringen. Hierauf aufbauend erfolgte am 13.01.2018 ein Workshop mit dem Ziel, die vorliegenden Ergebnisse zu vertiefen und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln.
Am 03.12.2020 beschloss der Ausschuss für Stadtplanung und Strukturwandel den Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.
Steuerungskonzept Vergnügungsstätten
Für die Stadt Frechen gibt es ein gesamtstädtisches Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten, welches der Rat der Stadt am 03.07.2012 beschloss. Die ergänzende Fortschreibung des Konzepts beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung am 26.01.2016.
Verkehrsentwicklungsplanung
In seiner Sitzung am 22.11.2016 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung den Verkehrsentwicklungsplan 2016. Dieser soll den weiteren städtischen Verkehrs(entwicklungs)planungen zu Grunde gelegt werden.
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Energetische Stadtsanierung
Um das Ziel der Energiewende zu erreichen, setzen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW-Bankengruppe u. a. auf das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“.