Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, in dem stadtgesellschaftlichen Kräftedreieck "Politik", "Bürger" und "Verwaltung" mit den dort vorhandenen konkreten Interessen und Wertvorstellungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken. Als Grundlage für weitere formelle Planverfahren werden aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung erarbeitet. Da diese Planungen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, werden sie auch als informelle Planungen bezeichnet. Zu den informellen Planungen zählen neben dem Stadtentwicklungsplan und dem Rahmen- oder Konzeptplan auch fachspezifische Untersuchungen wie das Einzelhandelskonzept, der Verkehrsentwicklungsplan oder das Vergnügungsstättenkonzept.
Stadtentwicklung
Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört als Grundsäule für alle weiteren Planungen der Bereich der Stadtentwicklung.