Durch das beginnende stürmische Herbstwetter kommt es seit einigen Tagen zu vermehrtem Laubfall. Die Stadt Frechen weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
Die Reinigungspflicht für die Gehwege ist laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Frechen grundsätzlich auf die Anlieger übertragen. Die Laubbeseitigung auf dem Gehweg inklusive der Entsorgung des Laubes ist daher immer von den Anliegern durchzuführen. Es ist nicht gestattet, das anfallende Laub auf die Straße zu kehren.
Die Entsorgung kann zum einen über die angebotene Biotonne erfolgen; auch kann das Laub samstags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Stadtbetrieb Frechen GmbH kostenlos angeliefert werden.
In Bereichen mit vielen oder großen Straßenbäumen kann auf besonderen Antrag hin für die Beseitigung dieses Laubes eine zusätzliche Biotonne kostenfrei bestellt werden.
Die von der Stadt Frechen beauftragte Stadtbetrieb Frechen GmbH führt die regelmäßige maschinelle Straßenreinigung entsprechend der im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegten Reinigungszyklen durch. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass eine Straße, die von der Stadt gereinigt wird, wegen starkem Laubfalls mehrmals hintereinander befahren wird. Die Straßen, bei denen die Reinigung ohnehin auf die Anlieger übertragen ist, werden von der Kehrmaschine nicht befahren.
Laub aus privaten Gärten darf nicht im Rahmen der maschinellen Reinigung zur Beseitigung bereitgestellt werden.