Durch den geeigneten Einsatz von Verkehrsschildern, Ampelanlagen, Fahrbahnmarkierungen, Straßenmöblierungen (z.B. Bänken, Pollern, Fahrradständern) und Straßenbeleuchtungseinrichtungen soll allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres und gefahrloses Benutzen der Verkehrsflächen ermöglicht werden.
Darüber hinaus ist die Abteilung 9.67 für die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen und die Genehmigung von Zufahrten im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.
Die Abteilung Verkehrsmanagement unterhält und saniert:
Straßen: 260 km
Lichtsignalanlagen: 5 Stück
Straßenbeleuchtung: ca. 5.700 Stück
Verkehrsmanagement
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