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Stadt Frechen

Informationen zu Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen.

Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen

Beschreibung

Die Stadt Frechen kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in den §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführt sind, ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, der für die betreffende Fläche eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorsieht. Auch wenn das Grundstück in einem nach besonderem Städtebaurecht festgesetzten Gebiet (z.B. Stadtumbau- oder Sanierungsgebiet) liegt, kann die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Darüber hinaus steht den Gemeinden nach § 31 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) ein Vorkaufsrecht beim Erwerb von Grundstücken zu, auf denen sich eingetragene Denkmäler befinden. 

Verfahren 

Der Kaufvertrag ist der Gemeinde unverzüglich nach Abschluss durch den Verkäufer mitzuteilen. Dies erfolgt i.d.R. jedoch durch den beurkundende(n) Notar. Die Stadt Frechen prüft dann, ob ein Vorkaufsrecht besteht.

Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll ein bestehendes nicht ausgeübt werden, stellt die Stadt Frechen eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (Negativattest) aus, die zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich ist. Das Grundbuchamt darf den Käufer nur auf Grundlage dieses Nachweises als Eigentümer in das Grundbuch eintragen.

Zur Beantragung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist ein schriftlicher und formloser Antrag einzureichen, der die relevanten Daten zum Vertrag und zum Grundstück enthält: Urkundennummer, Vertragsdatum, Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer und die Daten des Käufers bzw. der Käuferin. Weiterhin sollte angegeben werden, ob es sich um einen Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetzt oder von Erbbaurechten handelt. Bei gewerblichen Verkäufen sind die Verantwortlichen der Unternehmen/ Firmen zu benennen.

Besteht ein Vorkaufsrecht und soll dies ausgeübt werden bzw. ist eine tiefergehende Prüfung erforderlich, wird die Stadt einen vollständigen, notariell beurkundeten Kaufvertrag anfordern, sofern dieser noch nicht vorliegt. Erst mit Eingang dieses Vertrages beginnt die dreimonatige Frist der Stadt zur Ausübung des Vorkaufsrechts.

Gebühren 

Die Gebühr für die Erteilung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung beträgt 25 Euro.

Erläuterungen und Hinweise

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