Allgemeine Informationen
Sinn und Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Datenschutz und Datensicherheit ist Teil der Informationssicherheit und verpflichtend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frechen.
Datenschutz steht bei der Stadt Frechen für die Vorstellung, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten innerhalb des rechtlichen Rahmens zugänglich sein sollen.
Die Zuständigkeit der behördlichen Datenschutzbeauftragten liegt in allen datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb der Stadtverwaltung Frechen.
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben unter anderem das Recht auf Berichtigung falscher Daten.
Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Übermittlung per Mail
Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Übermittlung von Daten über einfache Internet-Formulare oder die Nutzung offener Internetverbindungen in beiden Richtungen die Möglichkeit birgt, dass Dritte ihre Daten auf dem Übertragungsweg zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.
Organisationsstruktur
Die Organisationseinheit „behördlicher Datenschutz“ ist dem Fachdienst 3 (Fachdienst für Rechts- und Ratsangelegenheiten) zugeordnet.