Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist ein wichtiges Gremium, um die Beteiligungsmöglichkeiten der in Frechen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Er ist die politische Vertretung aller Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene und nimmt die Interessen von Zugewanderten und ihren Familien gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit wahr. Der Integrationsrat ermöglicht die Mitsprache bei konkreten Entscheidungen vor Ort.
Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?
Der Integrationsrat der Stadt Frechen setzt sich gemäß den Bestimmungen des § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Frechen aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen.
Aufgrund des Ergebnisses der Integrationsratswahl vom 13.09.2020 besteht der Integrationsrat aktuell aus 10 direkt von den Migrantinnen und Migranten gewählten Vertreterinnen und Vertretern und 5 vom Rat der Stadt Frechen bestellten Ratsmitgliedern.
Womit befasst sich der Integrationsrat?
„Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.“ So steht es in § 27 Absatz 8 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Wo und wann tagt der Integrationsrat?
Die Sitzungen des Integrationsrats finden aktuell im Alten Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Frechen statt.
Ort
Alter Sitzungssaal
Rathaus der Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Die Sitzungstermine des Integrationsrats finden Sie unter folgendem Link:
Sind die Sitzungen des Integrationsrats öffentlich?
Ja, die Sitzungen des Integrationsrats sind grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet: Jeder hat das Recht, als Zuhörer/in an öffentlichen Sitzungen des Integrationsrats teilzunehmen, soweit die räumlichen Verhältnisse es gestatten. In einzelnen Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit von den Sitzungen ausgeschlossen werden.
Wie wird der Integrationsrat gewählt?
Die Mitglieder des Integrationsrats werden nach § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates (5 Jahre) nach Listen oder als Einzelbewerber/in gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind gemäß § 27 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW):
- Ausländer,
- Deutsche, die außerdem noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkei durch Einbürgerung erhalten haben,
- Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Frechen ihre Hauptwohnung haben.
Personen nach Nr. 3 und 4 müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Nicht wählen dürften Angehörige ausländischer Streitkräfte, das Personal von Botschaften und Konsulaten sowie Asylbewerber/-innen.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind nach § 9 der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrats der Stadt Frechen (WahlO IR) alle Wahlberechtigten und sonstige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frechen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
- seit mindestens drei Monaten in Frechen mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Wie kann ich mit dem Integrationsrat in Kontakt treten?
Sie können entweder direkt an die einzelnen Mitglieder des Integrationsrats herantreten oder sich über den nachfolgenden Kontakt an die Geschäftsstelle des Integrationsrats wenden.
Kontakt
- 02234 5011208
- 02234 5011486
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Geschäftsstelle des Integrationsrats
Raum 423
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |