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Stadt Frechen

Kommunale Wärmeplanung - Nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine wegweisende und langfristige Aufgabe für Kommunen, mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu erreichen.

Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung aller kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.

Es ist laut Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen, dass Kommunen die Wärmeversorgung auf ihrem Hoheitsgebiet spätestens bis zum 30.06.2028 durch einen kommunalen Wärmeplan darstellen. Für Kommunen ab 100.000 Einwohnern ist eine Frist für einen kommunalen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 vorgesehen. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern sieht der Entwurf vor, dass die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung im Landesrecht ausgesetzt werden oder durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt werden kann.

Inhaltlich werden fünf Arbeitsschritte vorgegeben:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenarios
  • Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete inkl. Darstellung der Versorgungsoptionen
  • Umsetzungsmaßnahmen

Die Bindungswirkung der kommunalen Wärmepläne ist verwaltungsrechtlicher Natur. Die Planung soll als Grundlage für Vorgaben des von der Bunderegierung diskutierten Erneuerung des Gebäudeenergiegesetzes „GEG“ dienen. Die Fristen in den beiden Gesetzen sollen somit gut aufeinander abgestimmt werden. Daher spielen kommunale Wärmeplanungen eine wichtige Rolle für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Wärmenetze sollen ab 2030 zu mindestens 50 %und spätestens bis Ende 2044 vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Verlängerte Fristen sind u.a. für Netze vorgesehen, die überwiegend durch über das KWKG geförderte Anlagen gespeist werden.

Wärmenetzbetreiber sollen für ihre Wärmenetze bis zum Ende 2026 einen Transformations- und Wärmenetzausbauplan vorlegen.

Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung beschlossen, einen Förderantrag über die Nationale Klimaschutzinitiative zur Kommunalen Wärmeplanung einzureichen. Damit folgt er der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima vom 28.03.2023.

Die Bewilligung steht noch aus. Die Förderquote beträgt 100 Prozent und ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten ausgelegt. Mit der Planung werden externe Dienstleister:innen beauftragt.

Weitere Informationen dazu:

 Vorlage Nr. 2066/17/2023  (Öffnet in einem neuen Tab)

 Vorlage Nr. 2325/17/2023  (Öffnet in einem neuen Tab)

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