- Allen Bevölkerungsgruppen zugängliche umfassende musikalische Ausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit voll ausgebautem Spektrum
- Musikalische Bildung, auch „Bildung" junger Menschen z. B. in der Sinneswahrnehmung, der Wahrnehmung mit anderen
- Musikschularbeit ist ein gestaltender und begleitender wichtiger Teil des kulturellen Lebens der Stadt
- Musikschule ist ein ergänzender Teil der allgemeinbildenden Schulen (s.a. „Pisa" – Kritik), der Jugendarbeit und anderen
Die Aufgabe der Musikschule wird in der neuen Schulordnung der Musikschule der Stadt Frechen (5.4.2007) wie folgt formuliert:
(§ 1) „Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Frechen. Sie soll die Fähigkeiten bei den Musikinteressierten jedes Alters erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. Damit verbunden sind kulturelle, pädagogische und soziale Ziele".
Beides konstatiert das Selbstverständnis und den Auftrag der kommunalen Musikschule in Frechen, auch als natürlicher und notwendiger Partner in einem fundierten örtlichen Bildungssystem.