Durch den Rat der Stadt Frechen wurde auf Grundlage des § 24 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Zuge der Festlegung der Ausschussstruktur der Wahlperiode 2020 bis 2025 und deren Zuständigkeiten die Erledigung von Anregungen und Beschwerden dem Ausschuss für Bürgeranliegen und Bürgerbeteiligung übertragen.
Der Ausschuss entscheidet gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung i. V. m. § 16 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse über die Erledigung eingehender Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW sowie über die Festlegung entsprechender Regularien zum Beratungsverfahren und tagt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Der Ausschuss hat hierzu die nachfolgenden Regularien zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW beschlossen.
- Regularien zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Frechen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hauptsatzung der Stadt Frechen (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)