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Stadt Frechen

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen

In Frechen stehen derzeit 30 Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger zur Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung betreut in drei Gruppen insgesamt 24 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder.

Desweiteren betreut der städtische Kinderhort Schulkinder der 1. bis 5. Klasse.

 

Einen Überblick über alle Kindertageseinrichtungen in Frechen mit ihren jeweiligen Betreuungsangeboten und allen Kontaktdaten gibt die folgende Broschüre:

Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft

Gemäß § 10 Abs. 6 KiBiz ist es die Aufgabe des Rates der Kindertageseinrichtung (Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates) die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.

Die unten stehenden Aufnahmekriterien werden jährlich vom Rat der Tageseinrichtung beraten und beschlossen.

 

 

 

 


Tagespflege

Die Kindertagespflege in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 24 SGB VIII).

Mit Betreuungsangeboten für Kinder werden Eltern in ihrer Erziehung unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbildung oder Studium wird ermöglicht.

Die Betreuung findet im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen statt.

Zum Ausbau und zur Sicherung der Förderung von Kindern und Kindertagespflege ist die Betreuung durch Fachkräfte erforderlich.

Das Jugendamt der Stadt Frechen leistet in Kooperation mit dem Tagespflegedienst des Sozialdienstes katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. (SkF):

 

  • die Fachberatung sowohl für die Eltern als auch für die Tagespflegeperson
  • die Eignungsfeststellung der Tagespflegeperson (Pflegeerlaubnis)
  • die Vermittlung von Kindertagespflege
  • die Begleitung der Pflegeverhältnisse
  • die Qualifizierung der Tagespflegeperson.     
               

Bei bestimmten Voraussetzungen fördert das Jugendamt die Betreuung der Kinder in der Tagespflege ganz oder teilweise.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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