Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in besonders dringenden Fällen, oder wenn der Expressreisepass nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann, ausgestellt werden. Die Dringlichkeit ist durch entsprechende Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigungen, Flugtickets, etc.) nachzuweisen.
Beantragung eines neuen Reisepasses:
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
Notwendige Unterlagen:
- bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- Dringlichkeitsnachweis
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorspreche
Haben die Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden zur Beantragung zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
- Personalausweise beider Eltern (Kopien reichen aus)
- Bei keinem gemeinsamen Sorgerecht: rechtskräftiges Sorgerechtsurteil
Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Gültigkeit:
- 1 Jahr
Gebühren:
- 26,00 €
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.