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Kinderreisepass beantragen

Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden.

Beschreibung

Beantragung/Verlängerung eines Kinderreisepasses:

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.

Bei der Beantragung/Verlängerung muss das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. 

Sollte die Vorsprache beider Erziehungsberechtigter nicht möglich sein, muss eine Einverständniserklärung zur Ausstellung des Kinderreisepasses sowie ein Ausweisdokument (Kopie reicht aus) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht für das Kind besitzen, wird ein Sorgerechtsnachweis benötigt.

Notwendige Unterlagen:

  • bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • Personalausweise aller Erziehungsberechtigten 
  • ggf. Einverständniserklärung
  • ggf. Sorgerechts-/Vaterschaftsnachweis

Gültigkeit:

  • 1 Jahr (werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt)
  • innerhalb dieses 1 Jahres können Sie den Kinderreisepass verlängern

Gebühren:

  • Neuausstellung: 13,00 €
  • Verlängerung oder Änderung: 6,00 €



Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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