Beschreibung
Hinweise über die Ausstellung und Verwaltung von Berechtigungskarten für ermäßigten Eintritt bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich
Die Berechtigungskarte berechtigt zum Kauf ermäßigter Eintrittskarten gemäß den jeweils gültigen Entgelt- bzw. Gebührenordnungen im: Keramion,im Freibad Frechen und im Hallenbad Frechen sowie gemäß gesonderter Festsetzung bei Theaterveranstaltungen (mit Ausnahme des Städteabonnements), Konzerten, Sportveranstaltungen.
Folgenden Personen wird auf Antrag eine Berechtigungskarte ausgestellt:
- Schülern, Studenten, Auszubildenden ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, soweit sie Leistungen nach folgenden Gesetzen erhalten
- Bundesausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Unterhaltungsbeihilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;
- Leistungsempfänger nach dem SGB 2 und SGB 12
Sinn der Berechtigungskarte ist, Diskriminierungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu vermeiden.