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Stadt Frechen

Berechtigungskarten

Beschreibung

Hinweise über die Ausstellung und Verwaltung von Berechtigungskarten für ermäßigten Eintritt bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen.



1. Geltungsbereich

Die Berechtigungskarte berechtigt zum Kauf ermäßigter Eintrittskarten gemäß den jeweils gültigen Entgelt- bzw. Gebührenordnungen im: Keramion,im Freibad Frechen und im Hallenbad Frechen sowie gemäß gesonderter Festsetzung bei Theaterveranstaltungen (mit Ausnahme des Städteabonnements), KonzertenSportveranstaltungen.

 
2. Berechtigter Personenkreis

Folgenden Personen wird auf Antrag eine Berechtigungskarte ausgestellt:

  • Schülern, Studenten, Auszubildenden ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, soweit sie Leistungen nach folgenden Gesetzen erhalten
    • Bundesausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Unterhaltungsbeihilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;
  • Leistungsempfänger nach dem SGB 2 und SGB 12

    Sinn der Berechtigungskarte ist, Diskriminierungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu vermeiden.

Erläuterungen und Hinweise

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