Hinweise über die Ausstellung und Verwaltung von Berechtigungskarten für ermäßigten Eintritt bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich
Die Berechtigungskarte berechtigt zum Kauf ermäßigter Eintrittskarten gemäß den jeweils gültigen Entgelt- bzw. Gebührenordnungen im:Keramion,imFreibad Frechenund imHallenbad Frechen sowie gemäß gesonderter Festsetzung bei Theaterveranstaltungen (mit Ausnahme des Städteabonnements), Konzerten, Sportveranstaltungen.
2. Berechtigter Personenkreis
Folgenden Personen wird auf Antrag eine Berechtigungskarte ausgestellt:
Schülern, Studenten, Auszubildenden ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, soweit sie Leistungen nach folgenden Gesetzen erhalten
Bundesausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Unterhaltungsbeihilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;
Leistungsempfänger nach dem SGB 2 und SGB 12
Sinn der Berechtigungskarte ist, Diskriminierungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu vermeiden.
Anschrift und Erreichbarkeit
Berechtigungskarten
Ort
Ort
Soziales und Wohnen
Berechtigungskarten
Rathaus Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen