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Stadt Frechen

Beistandschaften

Beschreibung

Allein für ein Kind zu sorgen, kann mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Es geht um Regelung von Unterhaltsansprüchen oder Vaterschaftsfeststellung. Väter und Mütter, die alleine für ein Kind sorgen, haben daher im Rahmen der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Sollte diese Beratung und Unterstützung keine Erfolgsaussicht haben, kann jeder Elternteil einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind überwiegend in seiner Obhut befindet.

Bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ermittelt der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung im Interesse des Kindes herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

Die Beistandschaft ist kostenlos und kann jederzeit beendet werden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

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