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Stadt Frechen

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen.

Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.

Beschreibung

Jede Person, die das 14. Lebensjahr erreicht hat und eine Fischerprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.

Notwendige Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Prüfungszeugnis im Original
  • ein aktuelles Passbild

Gebühren:

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €



Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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