Beschreibung
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Bei der Beantragung sollte mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollte die Vorsprache des Sorgeberechtigten nicht möglich sein, muss eine Einverständniserklärung mitgegeben werden.
Notwendige Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument des Kindes (wenn vorhanden)
- ggf. Einverständniserklärung
- ein aktuelles Passbild
Gebühren:
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Der Jugendfischereischein wird sofort ausgestellt und ist für ein Jahr gültig.