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Stadt Frechen

Jugendfischereischein

Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat, es sei denn, es wurde eine Fischerprüfung abgelegt.

Beschreibung

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. 

Bei der Beantragung sollte mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollte die Vorsprache des Sorgeberechtigten nicht möglich sein, muss eine Einverständniserklärung mitgegeben werden.

 

Notwendige Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument des Kindes (wenn vorhanden)
  • ggf. Einverständniserklärung 
  • ein aktuelles Passbild

Gebühren:

  • Jugendfischereischein: 8,00 €



Der Jugendfischereischein wird sofort ausgestellt und ist für ein Jahr gültig.

Erläuterungen und Hinweise

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