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Stadt Frechen

Sonderfischereischein

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Beschreibung

Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Notwendige Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestätigung, dass die Prüfung nicht abgelegt werden kann
  • ein aktuelles Passbild

Gebühren:

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €



Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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