Beschreibung
Meldung von Kampfmittelfunden erfolgt über die Seite Kampfmittelmeldung
Diese Infoseite hier betrifft nur die vorsorgliche Überprüfung von Grundstücken auf ein mögliches Vorhandensein von Bombenblindgängern, Granaten, Munitionsresten etc..
Sie können immer noch eine Gefahrenquelle darstellen. Bei Bodeneingriffe durch Bautätigkeit etc. sollte daher eine Überprüfung stattfinden.
Diese erfolgt zunächst einmal durch eine Luftbildauswertung. Nur bei konkretem behördlichem Verdacht wird eine örtliche Überprüfung durchgeführt.
Die Luftbildauswertung ist kostenfrei und, wie alle anderen Maßnahmen über die örtliche Ordnungsbehörde vorzunehmen.