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Stadt Frechen

Begleitetes Fahren ab 17

Das Einwohnermeldeamt nimmt den Antrag auf begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Kreises.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Kreises erteilt werden

Beschreibung

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Bescheinigung über Sehtest (im Original)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min / Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend)(im Original)
  • Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 (pro Begleitperson ein Formular)
  • Personalausweis(e) und Führerschein(e) der Begleitperson(en) (Kopien reichen aus)

Hinweise:

  • Gebühren: 69,24 € (bei einer Begleitperson; jede weitere Begleitperson: 13,30 €)
  • Bearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen

Erläuterungen und Hinweise

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