Beschreibung
Beantragung eines neuen Reisepasses:
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
Notwendige Unterlagen:
- bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen
Haben die Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden zur Beantragung zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
- Personalausweise beider Eltern (Kopien reichen aus)
- Bei keinem gemeinsamen Sorgerecht: rechtskräftiges Sorgerechtsurteil
Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Gültigkeit:
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Gebühren:
- 32 Seiten (regulär) Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
- 32 Seiten (regulär) Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 60,00 €
- 48 Seiten Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 59,50 €
- 48 Seiten Reisepass für Personen über 24 Jahren: 82,00 €
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 5 Wochen.