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Stadt Frechen

Reisepass beantragen

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Beschreibung

Beantragung eines neuen Reisepasses:

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!

Notwendige Unterlagen:

  • bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen

Haben die Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden zur Beantragung zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
  • Personalausweise beider Eltern (Kopien reichen aus)
  • Bei keinem gemeinsamen Sorgerecht: rechtskräftiges Sorgerechtsurteil 

Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Gültigkeit:

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühren:

  • 32 Seiten (regulär) Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € 
  • 32 Seiten (regulär) Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 60,00 €
  • 48 Seiten Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 59,50 €
  • 48 Seiten Reisepass für Personen über 24 Jahren: 82,00 €


Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 5 Wochen.

Erläuterungen und Hinweise

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