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Stadt Frechen

Fundsachen / Fundtiere

Beschreibung

Das Fundbüro der Stadt Frechen befindet sich beim Ordnungsamt. Hier können im Stadtgebiet Frechen gefundene Gegenstände abgegeben werden.

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Die Fundsache kann vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden. Soweit die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer gibt, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.

Sofern die Fundsache nicht vom Finder erworben wird, erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Versteigerung.
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein von Ihnen verlorener Gegenstand im Fundbüro der Stadt Frechen abgegeben wurde, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Hier erhalten Sie telefonische Auskunft.

Unterbringung Fundtiere


Zur Unterbringung von Fundtieren besteht zwischen der Stadt Frechen und dem Verein Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. eine vertragliche Vereinbarung.

Fundtiere sind herrenlose Tiere, die dem Besitzer nicht zeitnah zugeordnet werden können. Als Fundtiere gelten nicht die vom Tierhalter/Tiereigentümer abgegebenen Tiere. Die Vereinbarung gilt auch nur für auf dem Gebiet der Stadt Frechen gefundene Tiere.

Der Verein Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. befindet sich in der Straße Pehler Hülle 30 in 50321 Brühl. Telefonisch erreichbar ist der Verein unter 02232-370765.

Der unten stehende Link führt direkt auf die Internetseite des Vereins.

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