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Stadt Frechen

Wohngeld

Beschreibung

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung

Auf jeden Fall müssen Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt eingegangen ist, Wohngeld gezahlt. Antragsformulare und Auskünfte erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Sozialamtes während der Öffnungszeiten. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne per Post nach Hause.

Hinweis zur aktuell erlassenen Rechtsänderung

Die aktuell von der Bundesregierung erlassene Rechtsänderungen zur Erlangung sozialer Leistungen sowie Wohngeld werden auch in Frechen in den nächsten Wochen und Monaten eine Welle von Beantragungen hervorrufen.

Leider ist die Stadt Frechen, sowie auch viele anderen Kommunen, personell nicht für die kurzfristige Ausführung dieser Gesetzte und das damit verbundene bevorstehende Antragsaufkommen ausgestattet.

An dieser Stelle wird daher um Verständnis dafür geworben, dass es bei der Antragsbearbeitung voraussichtlich bis weit ins Jahr 2023 hinein zu Verzögerungen kommen wird.

Das Bestandspersonal wird alles in seinen Kräften Liegende tun, um Ihnen möglichst schnell zu Ihren Ansprüchen zu verhelfen.

Seitens der Verwaltungsleitung werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, gezielt und sobald wie möglich zusätzliches Personal für diese Aufgaben zu gewinnen.

Erläuterungen und Hinweise

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