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Stadt Frechen

Wohnungssicherung

Die bevorstehende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Damit im Notfall niemand ohne ein Dach über dem Kopf übernachten muss, unterhält die Stadt einige Obdachlosenunterkünfte, in denen Obdachlose untergebracht werden.
Da es sich hierbei nur um zeitlich befristete Notunterkünfte handelt, sind die Heime keinesfalls mit Wohnungen zu vergleichen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Größe einer Unterkunft acht m² pro Person.

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