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Stadt Frechen

Parkausweis für Schwerbehinderte blau

Den Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gehbehindert) und "bl" (blind).
Mit diesem Ausweis ist der Inhaber berechtigt, die ausgewiesenen Schwer­behinderten­parkplätze zu benutzen. Hierfür ist der Parkausweis gut sichtbar unter der Windschutzscheibe auszulegen.

Beschreibung

Voraussetzungen für die Ausstellung der Parkerleichterung (blauer Parkausweis für Schwerbehinderte):

  • Hauptwohnsitz in Frechen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" oder "bl"

Notwendige Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer ist an die des Schwerbehindertenausweises gekoppelt, das heißt, er gilt vom Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung bis zu dem Datum, an dem der Schwerbehindertenausweis ausläuft, längstens jedoch fünf Jahre.
  • Bereits vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Parkerleichterung ausgestellt werden, falls dieser beschädigt bzw. unleserlich ist.
  • Der Parkausweis gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die dort geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen.
  • Die Ausstellung ist gebührenfrei.
  • Die Parkerleichterung wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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